Weit und breit ist kein Frieden in Sicht

Aus dem Beobachter vom 13.4.2001

Die Erwartungen waren groß, doch die erste Bilanz zeigt Ernüchterndes. Das neue Scheidungsrecht bringt Streithähnen und -hennen keinen Frieden. Im Gegenteil: Beim Rosenkrieg wird an allen Fronten erbittert gekämpft.

Von Eva Gattiker
 

Das neue Scheidungsrecht ist ein Flop», sagt die Zürcher Anwältin Viviane Lüdi. Seit einem Jahr ist es in Kraft, und der damalige Justizminister Arnold Koller war zuversichtlich: Das Gesetz könne zwar auch in Zukunft nicht verhindern, dass während einer Scheidung gestritten werde. «Aber es kann den Schaden so klein wie möglich halten.» Viele Anwälte, Richterinnen und Mediatoren sehen das anders: Wenn sich Mann und Frau den Rosenkrieg liefern wollen, schaffen sie es auch unter dem neuen Recht. Am meisten Kritik hagelts wegen der vierjährigen Wartefrist.

Für Salome M. wurde die Warterei zum wahren Martyrium. Ihr Mann Bruno ist seit einigen Jahren Mitglied einer streng religiösen Gemeinschaft und liest täglich zwei Stunden lang die Bibel. Immer mehr setzte er seine Frau und die fünf Kinder unter Druck: Sie müssten auch in die Gemeinschaft übertreten und ihr Leben «in Sünde» aufgeben. Die Kinder wurden nach alttestamentarischen Grundsätzen erzogen – die Mutter war am Verzweifeln. «Ich wollte meine Kinder zu freiheitlich denkenden Menschen erziehen und nicht so aufwachsen lassen», sagt sie.

Salome M. zog die Konsequenzen und setzte ihren Mann vor einem Jahr vor die Tür. Jetzt lebt er in einem Haus, das der Gemeinschaft gehört; seine Arbeit hat er inzwischen aufgegeben. Im schlimmsten Fall muss Salome M. für ihren Gatten aufkommen, aber scheiden lassen kann sie sich erst in drei Jahren. Aus religiösen Gründen widersetzt er sich der Auflösung der Ehe.

Nach Gesetz kann ein Paar nur noch geschieden werden, wenn beide Partner einverstanden sind. Andernfalls müssen sie eine vierjährige Trennungszeit abwarten. Vor Ablauf dieser Frist kann nur geschieden werden, wenn ein Gericht die Ehe als «unzumutbar» bezeichnet. Und diesen Begriff fassen die Gerichte bis anhin sehr eng: Nur wenn der Partner etwa eine Straftat begeht oder gegenüber dem anderen Gewalt ausübt, kann die Ehe vorzeitig aufgelöst werden. Salome M. hat also Pech.

Die Warterei kann sich auszahlen Auch bei Ausländerehen ist diese Wartefrist ein Problem. Wenn eine Schweizerin herausfindet, dass ihr ausländischer Mann mit der Ehe nur die Niederlassungsbewilligung erlangen will, löst kein Gericht diese Gemeinschaft auf. Die lieblose Absicht des Mannes allein macht die Ehe noch lange nicht «unzumutbar».

Die vierjährige Frist wird aber nicht nur zur qualvollen Zeit, sie wird auch missbraucht. Scheidungsanwältin Viviane Lüdi: «So kann ein Ehepartner alle strittigen Punkte erpressen» – sei es das Sorgerecht für die Kinder, die Höhe der Unterhaltszahlungen oder das gemeinsam erstandene Klavier. Immer wieder heiße es: «Wenn du nicht nachgibst, willige ich nicht in die Scheidung ein.» Viele Paare sitzen die vier Jahre auch aus einem anderen Grund ab: Neu werden Pensionskassengelder hälftig auf beide Partner verteilt. In den vier Jahren steigt dieses Vermögen an, das Warten lohnt sich – vor allem für nicht erwerbstätige Hausfrauen.

Auch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder macht Kampfscheidungen nicht seltener. Vor allem die Väter bleiben hier auf der Strecke. «Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht will, hat der Vater keine Chance», sagt Viviane Lüdi. Im Fall von Salome M. ist nachvollziehbar, dass sie das Sorgerecht erhalten wird. Maria Haunreiter vom Schweizerischen Verein für Mediation hat aber oft mit Vätern zu tun, die zu ihren Kindern eine starke Beziehung haben und sich auch zeitlich intensiv um sie kümmern: «Diesen Männern macht Angst, dass sie bei wichtigen Entscheidungen wie der Wahl des Wohnorts der Kinder nicht mitbestimmen dürfen.» Dass aber vor allem die Frauen das Sorgerecht erhalten, hat noch einen anderen Grund: «Ich bin erstaunt, wie viele junge Paare sich für die klassische Rollenverteilung entscheiden», sagt Haunreiter. Das hat bei einer Scheidung eben zur Folge, dass sich die Richter für die Frau entscheiden. Für Haunreiter ist aber auch klar: «Wenn zwei gut miteinander reden können, macht es nichts, wenn nur die Frau das Sorgerecht hat. Wenn sie aber Streit haben, werden sie sich auch mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einig.» Und das schadet den Schwächsten im Scheidungskampf: Oft werden die Streitereien nämlich über die Kinder ausgetragen.

Die Schuld spielt keine Rolle mehr Das neue Scheidungsrecht hat immerhin einen wichtigen Vorteil: Paare, die nicht streiten wollen, müssen das auch nicht mehr. «Wer ist schuld an der Zerrüttung der Ehe?» Das war früher die alles entscheidende Frage. Heute spielt die Schuld keine Rolle mehr; vernünftige Paare können sich und ihren Kindern mit einer friedlichen Lösung den Gang vor den Richter sparen. Und sie müssen dem Gericht nicht mehr sämtliche intimen Details ihrer Auseinandersetzung erzählen: Die Zeiten, in denen sich der Richter nach dem Sexualleben der Ehepaare erkundigte, sind endgültig vorbei. Und für Paare, die sich nicht in allen Punkten einig sind, bieten Mediatoren ihre Dienste an.

Trotzdem: Auf die Fußangeln des neuen Gesetzes sind inzwischen auch Politikerinnen und Politiker aufmerksam geworden. Sie wollen jetzt erreichen, dass der Bundesrat die Kritik aus Juristenkreisen überprüft. Aber auch eine Gesetzesänderung könnte wohl kaum verhindern, dass sich viele Ehepaare in Scheidung auch in Zukunft mit allen möglichen Mitteln das Leben schwer machen.

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