Rente ist nicht unbefristet!

Urteil Bundesgericht:5C.222/2000 vom 25.1.2001

Eine 45-jährige Ehefrau und Mutter eines 15-jährigen Sohnes verlangte eine lebenslängliche Scheidungsrente in der Höhe von 5340 Franken. Das kantonale Gericht sprach der Frau nur eine bedeutend tiefere, auf 4 Jahre begrenzte Rente zu.

Dagegen legte sie erfolglos Berufung ein. Das Bundesgericht bestätigte das kantonale Urteil. Begründung: Die kaufmännisch geschulte Frau könne innerhalb von 4 Jahren ein Arbeit finden. Es sei zumutbar, dass sie die sprachlichen Kenntnisse auffrische und sich mit der Computerwelt vertraut mache. Dazu komme, dass sie bei Einreichen der Scheidung seit fünf Jahren getrennt gelebt habe und deshalb habe wissen müssen, was sie erwartet.

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