Die Scheidungsklage

  Aus dem Zürcher Tages-Anzeiger

 

Scheidungsklage: Wäre Marie-Lise oder Peter mit der Scheidung nicht einverstanden, so könnte jeder von ihnen nach einer zweijährigen Trennungszeit eine Scheidungsklage einreichen. Diese Klage muss dem Friedensrichter eingereicht werden. Das entsprechende Formular kann im Internet herunter geladen werden: z.B. www.bezirksgericht-zh.ch. Stimmt der Ehepartner der Scheidung nicht zu, stellt der Friedensrichter nach durchgeführter Sühneverhandlung die Weisung aus. Damit steht der Weg ans Bezirksgericht offen. Wie in jedem ordentlichen Zivilprozess wird zuerst zum Hauptverfahren vorgeladen. Der Kläger oder die Klägerin muss dabei die Klage begründen, danach erhält der oder die Beklagte Gelegenheit, darauf zu beantworten. Dies wird in der so genannten Replik und in der Duplik wiederholt. Damit haben die Parteien nochmals Gelegenheit, auf die Argumente und Einwände des Prozessgegners Stellung zu nehmen. Die Eheleute werden auch persönlich befragt. Bei diesen «Kampfscheidungen» ist es sinnvoll und ratsam, sich von einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten zu lassen. Kann immer noch keine Einigung erzielt werden, folgen Beweisverfahren und Kinderanhörung. Der ganze Scheidungsprozess kann sehr lange dauern, vor allem dann, wenn sich die Parteien nicht einigen können oder wollen. Im anschliessenden Schlussverfahren fällt das Gericht das Urteil.

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