Das "Einvernehmliche Scheidungsverfahren

  Aus dem Zürcher Tages-Anzeiger

 

Einvernehmliches Scheidungsverfahren: Marie-Lise und Peter sind sich einig, sie möchten beide die Scheidung. Sie haben eine entsprechende Scheidungskonvention aufgesetzt. Bei Einigkeit müssen sie keine Scheidungsklage einreichen und deshalb nicht zum Friedensrichter. Sie schreiben dem Einzelrichter in Ehesachen beim zuständigen Bezirksgericht einen Brief, worin sie gemeinsam beantragen, ihre Ehe aufzulösen, und den Richter ersuchen, sie vorzuladen und anzuhören und die beiliegende, in der Mediation ausgearbeitete Konvention zu genehmigen. Danach lädt der Einzelrichter die beiden zur Gerichtsverhandlung vor.

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