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Einvernehmliches Scheidungsverfahren:
Marie-Lise und Peter sind sich einig, sie möchten beide die
Scheidung. Sie haben eine entsprechende Scheidungskonvention
aufgesetzt. Bei Einigkeit müssen sie keine Scheidungsklage
einreichen und deshalb nicht zum Friedensrichter. Sie schreiben dem
Einzelrichter in Ehesachen beim zuständigen Bezirksgericht einen
Brief, worin sie gemeinsam beantragen, ihre Ehe aufzulösen, und den
Richter ersuchen, sie vorzuladen und anzuhören und die beiliegende,
in der Mediation ausgearbeitete Konvention zu genehmigen. Danach
lädt der Einzelrichter die beiden zur Gerichtsverhandlung vor.
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