Leiblicher Vater hat Anspruch auf Besuchsrecht

Aus Saldo Nr. 13/04

  Der leibliche Vater hat auch dann Anspruch auf persönlichen Kontakt mit seinem Kind, wenn dieses bei seiner Mutter und deren Ehemann lebt.

Diesen Grundsatz rief das Bundesgericht wieder einmal einer Mutter in Erinnerung, die sich jahrelang gegen ein Besuchsrecht des Vaters gewehrt hatte.
Begründet wurde das Urteil damit, dass die Beziehung eines Kindes zu beiden Eltern sehr wichtig ist. Solange das Kindswohl nicht gefährdet sei, müsse ein Besuchsrecht gewährt werden - auch wenn sich der leibliche Vater und das Kind mittlerweile fremd sind.

Bundesgericht, Urteil 5C.69/2004 vom 14. Mai 2004

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