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Leiblicher Vater hat Anspruch auf Besuchsrecht |
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Aus Saldo Nr. 13/04 |
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Der leibliche Vater hat auch dann Anspruch auf
persönlichen Kontakt mit seinem Kind, wenn dieses bei seiner Mutter und
deren Ehemann lebt.
Diesen Grundsatz rief das Bundesgericht wieder
einmal einer Mutter in Erinnerung, die sich jahrelang gegen ein
Besuchsrecht des Vaters gewehrt hatte. Bundesgericht, Urteil 5C.69/2004 vom 14. Mai 2004 |