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Keine Namensänderung für Kinder Geschiedener |
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Tages-Anzeiger vom 5.8.2004 |
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Kinder geschiedener Eltern können ihren
Familiennamen grundsätzlich nicht ändern, auch wenn sie bei ihrer Mutter
leben und diese wieder ihren Ledignamen angenommen hat. Das Bundesgericht
will in diesem Punkt seine Rechtsprechung beibehalten.
Das Bundesgericht hat den Rekurs abgewiesen, den eine Mutter im Namen ihrer sechsjährigen Tochter eingereicht hatte. Zur Begründung ihres Begehrens um Namensänderung berief sich die Mutter auf abweisende Reaktionen, die sie in ihrem Umfeld auf die alleinige Anerkennung des Familiennamens ihres Ex-Mannes erfahren hatte. Aus ihrer Sicht wäre es zu bevorzugen, dass das Kind den Familiennamen des Vaters gegen denjenigen der Mutter eintauschen könnte. Sie hatte diesbezüglich von der solothurnischen Verwaltung bereits einen positiven Entscheid bekommen. Die Namensänderung war dann aber vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wieder annulliert worden. In letzter Instanz hat nun das Bundesgericht seine Linie bestätigt, die sie bei diesem Thema seit einigen Jahren verfolgt. Aufgrund des Sittenwandels sei es nicht mehr «stigmatisierend», einen anderen Familiennamen zu haben als der Elternteil, welcher über das Sorgerecht verfügt. (Entscheid 5C.97/2004 vom 23. Juni 2004) (mu/sda) |