|
Hört die Zahlungspflicht der Eltern bei einer Heirat auf? |
||
|
Aus Saldo Nr. 9/04 |
||
|
Ich bin Studentin und will nächstes Jahr meinen Freund heiraten. Noch kommen meine Eltern für meinen Unterhalt auf. Endet diese Verpflichtung mit der Heirat automatisch?
Nein! Die Eltern müssen grundsätzlich für den Unterhalt von mündigen
Kindern aufkommen, bis diese ihre (Erst) Ausbildung abgeschlossen haben.
Bei einer Heirat während des Studiums kommt es darauf an, ob ihr Freund
erwerbstätig ist. In diesem Falle werden die Unterhaltskosten zwischen den
Eltern und ihrem künftigen Mann aufgeteilt. Es gibt dabei keine
Quotenregelung - Sie müssen sich untereinander absprechen, wer welchen
Anteil übernimmt. |