Hört die Zahlungspflicht der Eltern bei einer Heirat auf?

Aus Saldo Nr. 9/04

Ich bin Studentin und will nächstes Jahr meinen Freund heiraten. Noch kommen meine Eltern für meinen Unterhalt auf. Endet diese Verpflichtung mit der Heirat automatisch?

Nein! Die Eltern müssen grundsätzlich für den Unterhalt von mündigen Kindern aufkommen, bis diese ihre (Erst) Ausbildung abgeschlossen haben. Bei einer Heirat während des Studiums kommt es darauf an, ob ihr Freund erwerbstätig ist. In diesem Falle werden die Unterhaltskosten zwischen den Eltern und ihrem künftigen Mann aufgeteilt. Es gibt dabei keine Quotenregelung - Sie müssen sich untereinander absprechen, wer welchen Anteil übernimmt.
Ist der Partner noch Student, bleiben ihre Eltern unterhaltspflichtig - allerdings müssen diese die mit einer Heirat verbundenen Mehrkosten nicht übernehmen. Wenn Sie etwa bis zur Hochzeit zuhause leben und dies auch weiterhin möglich wäre, sind die Eltern nicht verpflichtet, sich an der Miete einer ehelichen Wohnung zu beteiligen.

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