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Ich
bezahle für meine Ex-Frau und unsere 2 Mädchen hohe Unterhaltsbeiträge.
Nun will sie mit den Kindern in ihr Heimatland zurückkehren. Mit meinem
Geld könnte sie sich in Brasilien ein schönes Leben machen. Kann ich die
Unterhaltsbeiträge herabsetzen?
Ja: Eine nachträgliche Anpassung der Unterhaltsbeiträge ist immer
möglich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Seite nach der
Scheidung verändern.
Die Veränderung der finanziellen Situation muss erheblich, dauerhaft und
unvorhersehbar sein; sie darf sich also nicht schon im Scheidungsverfahren
abgezeichnet haben.
Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen gegeben. Von einer definitiven
Rückkehr nach Brasilien war nie die Rede. Die Lebenshaltungskosten sind
dort wesentlich tiefer als in der Schweiz, wodurch sich die finanzielle
Situation der Frau und der Kinder verbessert. Deshalb sind die
Unterhaltsbeiträge den neuen Umständen anzupassen.
Aber: Sie dürfen die Unterhaltsbeiträge nicht eigenmächtig herabsetzen.
Sie müssen entweder die Einwilligung ihrer Ex-Frau einholen oder vor
Gericht klagen. Dabei ist zwischen Frauen- und Kinderalimenten zu
unterscheiden.
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Einigen
Sie sich über den Frauenunterhalt, genügt eine schriftliche Vereinbarung
untereinander. Ist ihre Ex-Frau mit der Reduktion hingegen nicht
einverstanden, ist das Gericht am Wohnsitz einer der beiden Parteien
zuständig. Sie können also in der Schweiz klagen.
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Werden
die Kinderbeiträge geändert, muss die Vereinbarung selbst bei einer
einvernehmlichen Lösung trotzdem noch von der Vormundschaftsbehörde am
Wohnsitz der Kinder genehmigt werden. Kommt keine Einigung zustande, muss
auch hier der Richter entscheiden - und auch in diesem Fall können Sie in
der Schweiz klagen.
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