Meine Ex-Frau wandert aus: Kann ich jetzt die Alimente kürzen?

Aus K-Tip Nr. 9 / 04 (st)

Ich bezahle für meine Ex-Frau und unsere 2 Mädchen hohe Unterhaltsbeiträge. Nun will sie mit den Kindern in ihr Heimatland zurückkehren. Mit meinem Geld könnte sie sich in Brasilien ein schönes Leben machen. Kann ich die Unterhaltsbeiträge herabsetzen?

Ja: Eine nachträgliche Anpassung der Unterhaltsbeiträge ist immer möglich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Seite nach der Scheidung verändern.
Die Veränderung der finanziellen Situation muss erheblich, dauerhaft und unvorhersehbar sein; sie darf sich also nicht schon im Scheidungsverfahren abgezeichnet haben.
Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen gegeben. Von einer definitiven Rückkehr nach Brasilien war nie die Rede. Die Lebenshaltungskosten sind dort wesentlich tiefer als in der Schweiz, wodurch sich die finanzielle Situation der Frau und der Kinder verbessert. Deshalb sind die Unterhaltsbeiträge den neuen Umständen anzupassen.

Aber: Sie dürfen die Unterhaltsbeiträge nicht eigenmächtig herabsetzen. Sie müssen entweder die Einwilligung ihrer Ex-Frau einholen oder vor Gericht klagen. Dabei ist zwischen Frauen- und Kinderalimenten zu unterscheiden.

  • Einigen Sie sich über den Frauenunterhalt, genügt eine schriftliche Vereinbarung untereinander. Ist ihre Ex-Frau mit der Reduktion hingegen nicht einverstanden, ist das Gericht am Wohnsitz einer der beiden Parteien zuständig. Sie können also in der Schweiz klagen.

  • Werden die Kinderbeiträge geändert, muss die Vereinbarung selbst bei einer einvernehmlichen Lösung trotzdem noch von der Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz der Kinder genehmigt werden. Kommt keine Einigung zustande, muss auch hier der Richter entscheiden - und auch in diesem Fall können Sie in der Schweiz klagen.

     

Zurück