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Leiblicher Vater muss Alimente zurückerstatten |
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Saldo Nr. 20 / 03 |
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Wer sich jahrelang irrtümlicherweise für den Vater eines Kindes gehalten hat und Unterhaltsbeiträge zahlte, kann diese laut einem kürzlichen Bundesgerichtsurteil vom leiblichen Vater zurückfordern - soweit noch keine Verjährung eingetreten ist. Im konkreten Fall zahlte der vermeintliche Vater fast 20 Jahre lang Alimente. Der inzwischen volljährige Sohn reichte Klage auf Aberkennung der Vaterschaft ein und verlangte die gerichtliche Feststellung, dass ein früherer Partner der Mutter sein Vater sei. Dies wurde dann auch mittels eines DNA-Gutachtens bestätigt. Da der wirkliche Vater rund 20 Jahre lang Alimente eingespart hat, ist er laut Bundesgericht ungerechtfertigt bereichert und muss die Beiträge deshalb zurückzahlen. Bundesgericht, Urteil 5C. 109/2003 vom 16.10.2003 |