|
Verändern sich Einkommen von getrennt lebenden, kinderlosen Ehepartnern
so, dass beide etwa gleich viel verdienen, schulden sie einander laut
einem Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen keinen Unterhalt mehr.
Ein Mann mit 7000.- Franken Monatslohn musste seiner getrennt lebenden
Frau 1511.- Franken Alimente pro Monat zahlen. Diese verdiente monatlich
5000.- Franken. Als der Mann arbeitslos wurde, verlangte er die
Herabsetzung der Alimente, zumal sich das Einkommen seiner Ex-Partnerin
inzwischen erhöht hatte. Das Argument der Ehefrau, ohne Alimente sei
ihr gewohnter Lebensstandart nicht mehr möglich, fand beim Gericht kein
Gehör. Es sei zumutbar, dass kinderlose Ehepartner bei gleichem Einkommen
auf die Hilfe des andern verzichten.
Kantonsgericht St. Gallen: Entscheid RF.2003 vom 18.6.2003 Zurück |
|