Doppelverdiener: Kein Unterhalt nach Trennung

Aus Saldo Nr. 2 / 2004 

Verändern sich Einkommen von getrennt lebenden, kinderlosen Ehepartnern so, dass beide etwa gleich viel verdienen, schulden sie einander laut einem Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen keinen Unterhalt mehr.
Ein Mann mit 7000.- Franken Monatslohn musste seiner getrennt lebenden Frau 1511.- Franken Alimente pro Monat zahlen. Diese verdiente monatlich 5000.- Franken. Als der Mann arbeitslos wurde, verlangte er die Herabsetzung der Alimente, zumal sich das Einkommen seiner Ex-Partnerin inzwischen erhöht hatte.  Das Argument der Ehefrau, ohne Alimente sei ihr gewohnter Lebensstandart nicht mehr möglich, fand beim Gericht kein Gehör. Es sei zumutbar, dass kinderlose Ehepartner bei gleichem Einkommen auf die Hilfe des andern verzichten.

Kantonsgericht St. Gallen: Entscheid RF.2003 vom 18.6.2003

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