Lehrlingslohn im Unterstützungsbudget der Familie

Aus: ZESO 10/2003 

 

Viele Junge in der Ausbildung erhalten in diesen Tagen den ersten Lehrlingslohn. Über die Einteilung und Verwendung entstehen am Familientisch häufig Diskussionen.

Grundsätzlich gehört der Lehrlingslohn dem Lehrling. Der Lohn muss jedoch für die persönlichen Ausgaben eingesetzt werden.

Wenn die Familie von der Sozialhilfe unterstützt wird, entspricht diese Kostenübernahme des Lehrlings einer Aufwandminderung (siehe Kapitel E.1.3 und H II der SKOS-Richtlinien). Dieser Betrag wird im Unterstützungsbudget als Einnahme angerechnet. Anderseits wird bei 16-jährigen ein Zuschlag von Fr. 200.- zum Grundbedarf 1 ausbezahlt.

Vorgehen:

• Abklären des Monatslohns. Unter Fr. 540.- ist sicher zu stellen, dass dem Lehrling mindestens Fr. 200.zur freien Verfügung bleiben.

• Die monatlichen Ausgaben (ohne Mietkosten) gemäss ASB-Zahlen zusammenrechnen.

• Die persönlichen Ausgaben des Lehrlings vom Nettolohn abziehen.

• Der Restbetrag des Lehrlingslohnes steht dem Lehrling zur freien Verfügung (Steuern, Ferien, Sparbetrag).

• Die nach ASB-Budget berechneten Ausgaben des Lehrlings müssen im Familienbudget als Einnahmen angerechnet werden; sie führen beim Familienbudget zu einer Aufwandminderung

Erläuterungen:

a) Krankenkassen-Franchisen und 'Selbstbehalte müssen nicht vom Lehrling übernommen werden und können separat verrechnet werden.

b) Die Erwerbsunkosten des Lehrlings müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Lohn stehen.

Berechnungsbeispiel

Familie im 4-Personen-Haushalt, 1 Lehrling,

1 Schülerin, Vater erwerbstätig
 

ASB-Budget Lehrling Nettolohn                 600.

Fahrkosten: Abo, Velo                                      70.

Kleider, Wäsche, Schuhe                                  80.

Coiffeur, Körperpflege                                      40.

Freizeit, Sport, Kultur, Handy                          170.

Schulmaterial (ohne Lehrmittel)                          20.

Aufwandminderung im Familienbudget       380.

Restbetrag zu Gunsten Lehrling                 220.

(Steuern, Ferien, Sparbetrag)

Familienbudget

Grundbedarf 1 (4 Personen)                           2160.

Zuschlag zu Grundbedarf 1                               200.

Grundbedarf 2                                                 170.

Miete                                                            1'500.

allg. Erwerbsunkosten Vater                             250.

auswärtige Verpflegung                                    100.

                                                                    4'380.

Erwerbseinkommen Vater +

Kinderzulage                                                 3'590.

Differenz                                                          790.

Aufwandminderung                                          380.

(siehe Lehrlingsbudget)

Fehlbetrag                                                       410.

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