Lehrlingslohn im Unterstützungsbudget der Familie
Aus: ZESO 10/2003
Viele Junge in der Ausbildung erhalten in diesen Tagen den ersten Lehrlingslohn. Über die Einteilung und Verwendung entstehen am Familientisch häufig Diskussionen.
Grundsätzlich gehört der Lehrlingslohn dem Lehrling. Der Lohn muss jedoch für die persönlichen Ausgaben eingesetzt werden.
Wenn die Familie von der Sozialhilfe unterstützt wird, entspricht diese Kostenübernahme des Lehrlings einer Aufwandminderung (siehe Kapitel E.1.3 und H II der SKOS-Richtlinien). Dieser Betrag wird im Unterstützungsbudget als Einnahme angerechnet. Anderseits wird bei 16-jährigen ein Zuschlag von Fr. 200.- zum Grundbedarf 1 ausbezahlt.
Vorgehen:
• Abklären des Monatslohns. Unter Fr. 540.- ist sicher zu stellen, dass dem Lehrling mindestens Fr. 200.zur freien Verfügung bleiben.
• Die monatlichen Ausgaben (ohne Mietkosten) gemäss ASB-Zahlen zusammenrechnen.
• Die persönlichen Ausgaben des Lehrlings vom Nettolohn abziehen.
• Der Restbetrag des Lehrlingslohnes steht dem Lehrling zur freien Verfügung (Steuern, Ferien, Sparbetrag).
• Die nach ASB-Budget berechneten Ausgaben des Lehrlings müssen im Familienbudget als Einnahmen angerechnet werden; sie führen beim Familienbudget zu einer Aufwandminderung
Erläuterungen:
a) Krankenkassen-Franchisen und 'Selbstbehalte müssen nicht vom Lehrling übernommen werden und können separat verrechnet werden.
b) Die Erwerbsunkosten des Lehrlings müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Lohn stehen.
Berechnungsbeispiel
Familie im 4-Personen-Haushalt, 1 Lehrling,
1 Schülerin, Vater
erwerbstätig
ASB-Budget Lehrling Nettolohn 600.
Fahrkosten: Abo, Velo 70.
Kleider, Wäsche, Schuhe 80.
Coiffeur, Körperpflege 40.
Freizeit, Sport, Kultur, Handy 170.
Schulmaterial (ohne Lehrmittel) 20.
Aufwandminderung im Familienbudget 380.
Restbetrag zu Gunsten Lehrling 220.
(Steuern, Ferien, Sparbetrag)
Familienbudget
Grundbedarf 1 (4 Personen) 2160.
Zuschlag zu Grundbedarf 1 200.
Grundbedarf 2 170.
Miete 1'500.
allg. Erwerbsunkosten Vater 250.
auswärtige Verpflegung 100.
4'380.
Erwerbseinkommen Vater +
Kinderzulage 3'590.
Differenz 790.
Aufwandminderung 380.
(siehe Lehrlingsbudget)
Fehlbetrag 410.