Pensionskassenguthaben: Teilung bei Scheidung

  Aus Saldo Nr. 18/03

Die während der Ehe ersparten Pensionskassenguthaben beider Gatten werden bei der Scheidung hälftig geteilt. Was aber, wenn ein Ehegatte auf Nebeneinkünften keine Beiträge an die zweite Säule bezahlt hat? Dann muss dies laut Bundesgericht bei der Scheidung ausgeglichen werden. Leben die Ehegatten unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, wird das Ersparte gestützt auf das Gesetz ebenfalls geteilt.
Bei der Gütertrennung hingegen, bei der keine Teilung der Errungenschaft stattfindet, kann der Richter laut dem neuen Urteil dem benachteiligten Gatten bei der Scheidung zum Ausgleich für die nicht einbezahlten Pensionskassenbeiträge des andern einen bestimmten Betrag zusprechen.

Bundesgericht, Urteil 5C.40/2003 vom 6.6.2003

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