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Pensionskassenguthaben: Teilung bei Scheidung |
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Aus Saldo Nr. 18/03 |
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Die während der
Ehe ersparten Pensionskassenguthaben beider Gatten werden bei der
Scheidung hälftig geteilt. Was aber, wenn ein Ehegatte auf Nebeneinkünften
keine Beiträge an die zweite Säule bezahlt hat? Dann muss dies laut
Bundesgericht bei der Scheidung ausgeglichen werden. Leben die Ehegatten
unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, wird das Ersparte
gestützt auf das Gesetz ebenfalls geteilt. Bundesgericht, Urteil 5C.40/2003 vom 6.6.2003 |