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Kann ich allein das gemeinsame Sorgerecht beantragen? |
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Aus Saldo Nr. 15/03 (ai) |
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Seit Jahren steht bei uns der Haussegen schief. Nun sind meine Frau und ich zum Schluss gekommen, uns scheiden zu lassen. Meine Frau wünscht das alleinige Sorgerecht. Ich hingegen möchte das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder beantragen. Ist das möglich? Nein. Gegen den Willen des andern Elternteils ist die gemeinsame elterliche Sorge rechtlich nicht möglich - einen solchen Antrag müssten beide Partner zusammen stellen. Zudem wird von den Gerichten vorausgesetzt, dass sich die Eltern über die Kinderbetreuung und den Kinderunterhalt einig sind. Das gemeinsame Sorgerecht soll in erster Linie den Kindern dienen. Die Eltern müssen fähig sein, die Kinder zu erziehen. Ausserdem sollten sie zur Zusammenarbeit bereit sein und in erzieherischer Hinsicht harmonieren |