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Existenzminimum: «Nicht für alle gleich?» |
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Aus dem Beobachter |
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Mein Partner muss für seine Ehefrau
und die dreijährigen Zwillinge 2900 Franken Alimente bezahlen. Ihm bleibt
ein Existenzminimum von 3100 Franken. Meiner Kollegin mit zwei
Kleinkindern bezahlt die Sozialbehörde hingegen ein Existenzminimum von
3500 Franken. Ist das Existenzminimum nicht für alle gleich hoch? Gabi B.
Karin von Flüe, Fachbereich Familie: Nein, das Existenzminimum wird individuell berechnet. Zudem gibt es verschiedene Arten von Existenzminima: Bei Ihrer Kollegin gilt das so genannte soziale Existenzminimum, weil sie Sozialhilfe bezieht. Bei der Alimentenberechnung stellen die Gerichte in der Regel auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum ab. Für beide Formen gibt es eigene Richtlinien, die für die ganze Schweiz gelten. Allerdings halten sich nicht alle Kantone an die Vorgaben. Sowohl für das soziale wie für das betreibungsrechtliche Existenzminimum sind eine Pauschale für den Grundbedarf und individuelle Ausgabenpositionen vorgesehen. Deren Höhe und Zusammensetzung sind jedoch nicht deckungsgleich:
Bei der Alimentenberechnung wird Ihrem Partner nur der betreibungsrechtliche Grundbedarf für einen Ein-Personen-Haushalt angerechnet. Er beträgt 1100 Franken. Der Grundbedarf der Zwillinge von 500 Franken wird in der Bedarfsrechnung der Mutter berücksichtigt – dies, weil die Kinder bei ihr wohnen. Ihrer Kollegin dagegen rechnet die Sozialbehörde den sozialen Grundbedarf für einen Drei-Personen-Haushalt an: Das sind 1916 Franken. Dazu kommt der erweiterte Grundbedarf, der für eine dreiköpfige Familie je nach Region zwischen 86 und 297 Franken liegt. Als individuelle Ausgabenposten werden bei beiden die Kosten für die Wohnung und die medizinische Grundversorgung anerkannt. Unterschiede gibt es bei Berufsauslagen, Kinderbetreuungskosten oder den Steuern. |