Sohn darf Name des Vaters nicht annehmen

Aus: Saldo Nr. 12/2003 

ein heute 13-jähriger Knabe darf nicht den Familiennamen des leiblichen Vaters annehmen. Laut Bundesgericht ist nicht ersichtlich, welche gesellschaftlichen Nachteile dem Kind daraus erwachsen könnten, wenn es anders heisst als sein Vater.

Das Kind vor der Scheidung auf die Welt gekommen, weshalb es wie im Gesetz vorgeschrieben den Namen des Ex-Mannes der Mutter trägt. Die Mutter nahm nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen an und lebte fortan mit dem Vater des Kindes zusammen.
Die Konkubinatsfamilie zu der auch noch eine Halbschwester des Knaben gehört, trägt heute drei verschiedene Familiennamen. Die Mutter ihren Mädchennamen, Vater und Tochter den Namen des Vaters und der Knabe den Namen des ehemaligen Gatten seiner Mutter.

Bundesgericht, Urteil 5C.84/2003 vom 20.5.2003

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