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Der Vater muss für seine Tochter nicht zahlen |
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Aus Saldo Nr. 11/03 |
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Ein Vater ist gemäss Bundesgericht
nicht verpflichtet, seiner mündigen Tochter das Studium zu bezahlen, wenn
sie jeglichen Kontakt zu ihm ablehnt. Konkret ging es um eine 24-jährige
Jusstudentin, die ihren Vater seit 1992 ignorierte, ihn jedoch zur Zahlung
von Unterhaltsbeiträgen zwingen wollte. Bundesgerichtsurteil, Urteil 5C.260/2002 vom 6. März 2003 |