Der Vater muss für seine Tochter nicht zahlen

  Aus Saldo Nr. 11/03

Ein Vater ist gemäss Bundesgericht nicht verpflichtet, seiner mündigen Tochter das Studium zu bezahlen, wenn sie jeglichen Kontakt zu ihm ablehnt. Konkret ging es um eine 24-jährige Jusstudentin, die ihren Vater seit 1992 ignorierte, ihn jedoch zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen zwingen wollte.
Die Unterhaltspflicht der Eltern geht bei der Ausbildung des Kindes in gewissen Fällen über die Mündigkeit hinaus. Im Urteil hielten die Richter fest: Ob die Eltern zahlen müssen hängt davon ab, ob dies zumutbar ist. Berücksichtigt werden müssen nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern, sondern auch die persönlichen Verhältnisse zwischen Eltern und Kind.

Bundesgerichtsurteil, Urteil 5C.260/2002 vom 6. März 2003

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