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Muss ich das Guthaben der dritten Säule teilen? |
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Aus Saldo Nr. 8 / 2003 (ch) |
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Meine Frau und ich haben seit einem Jahr den gemeinsamen Haushalt aufgelöst und leben getrennt. Nun möchte ich ein Konto für die dritte Säule eröffnen. Meine Frau ist der Ansicht, dieses Guthaben werde später bei der Scheidung geteilt. Stimmt das?
Ja. Denn obwohl Sie getrennt leben, sind Sie noch immer
verheiratet. Ohne Ehevertrag besteht immer noch der normale Güterstand der
Errungenschaftsbeteiligung. |