Muss ich das Guthaben der dritten Säule teilen?

  Aus Saldo Nr. 8 / 2003 (ch)

Meine Frau und ich haben seit einem Jahr den gemeinsamen Haushalt aufgelöst und leben getrennt. Nun möchte ich ein Konto für die dritte Säule eröffnen. Meine Frau ist der Ansicht, dieses Guthaben werde später bei der Scheidung geteilt. Stimmt das?

Ja. Denn obwohl Sie getrennt leben, sind Sie noch immer verheiratet. Ohne Ehevertrag besteht immer noch der normale Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
Verteilt wird das gemeinsame Vermögen im Zeitpunkt der Scheidung. Das Guthaben der Säule 3a fällt dann in jene Gütermasse, aus der die Einzahlungen erfolgt sind. Bezahlen Sie die Säule 3a von Ihrem Lohn, gehört das Kapital zur Errungenschaft. Es ist bei der Scheidung hälftig zu teilen.
Anders wäre es, wenn Sie vor der Heirat gespart haben, oder die dritte Säule mit geerbtem Vermögen äufnen würden. Das Dritte-Säule-Guthaben würde dann zum Eigengut gehören und müsste bei der Scheidung nicht geteilt werden.

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