Darf das Besuchsrecht bei Alimentenrückstand verhindert werden?

Aus: Saldo Nr. 6/2003 

Nein! Beim Besuchsrecht geht es um das Interesse des Kindes. Dieses hat ein Recht auf den Kontakt zum  Vater und soll  nicht als Sündenbock für ausstehende Alimente hinhalten müssen. Die Mutter hat deshalb die Besuche des Vaters zu ermöglichen, auch wenn dieser nicht zahlen kann oder will. Die fällige Schuld kann sie über das Betreibungsamt einfordern. Bei böswilliger Zahlungsverweigerung ist Strafanzeige möglich.

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