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Nein! Beim Besuchsrecht geht es um das
Interesse des Kindes. Dieses hat ein Recht auf den Kontakt zum
Vater und soll nicht als Sündenbock für ausstehende Alimente
hinhalten müssen. Die Mutter hat deshalb die Besuche des Vaters zu
ermöglichen, auch wenn dieser nicht zahlen kann oder will. Die
fällige Schuld kann sie über das Betreibungsamt einfordern. Bei
böswilliger Zahlungsverweigerung ist Strafanzeige möglich.
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