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Ich bin seit kurzem
von meinem Mann geschieden. Wir haben 2 Kinder im Alter von 9 und 12
Jahren. Da mein Ex-Partner in einer anderen Stadt wohnt, müssen die
Kinder mit dem Zug zu ihm fahren. Mein geschiedener Mann meint, dass
ich diese Kosten übernehmen muss, weil ich mit den Kindern
weggezogen bin. Stimmt das? Nein.
Da Sie laut Urteil das alleinige Sorgerecht über die Kinder
erhalten haben, dürfen Sie frei wählen, wo Sie mit ihren Kindern
wohnen wollen. Sämtliche Kosten, die ihrem Mann durch die Ausübung
des Besuchsrechts entstehen, hat er selbst zu tragen. Dazu gehören
auch die Auslagen für die Hin- und Rückfahrt der Kinder. Falls
diese noch zu klein sind, um alleine zu reisen, muss ihr
geschiedener Gatte die Kinder abholen und wieder zurückbringen.
Trotz dieser anfallenden Kosten, darf er selbstverständlich die
Unterhaltsbeiträge nicht kürzen.
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