Wer übernimmt die Fahrkosten der Kinder?

Aus: Saldo Nr. 3/2003 (In)

Ich bin seit kurzem von meinem Mann geschieden. Wir haben 2 Kinder im Alter von 9 und 12 Jahren. Da mein Ex-Partner in einer anderen Stadt wohnt, müssen die Kinder mit dem Zug zu ihm fahren. Mein geschiedener Mann meint, dass ich diese Kosten übernehmen muss, weil ich mit den Kindern weggezogen bin. Stimmt das?

Nein. Da Sie laut Urteil das alleinige Sorgerecht über die Kinder erhalten haben, dürfen Sie frei wählen, wo Sie mit ihren Kindern wohnen wollen. Sämtliche Kosten, die ihrem Mann durch die Ausübung des Besuchsrechts entstehen, hat er selbst zu tragen. Dazu gehören auch die Auslagen für die Hin- und Rückfahrt der Kinder. Falls diese noch zu klein sind, um alleine zu reisen, muss ihr geschiedener Gatte die Kinder abholen und wieder zurückbringen. Trotz dieser anfallenden Kosten, darf er selbstverständlich die Unterhaltsbeiträge nicht kürzen.

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