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Obwohl mein Ex-Mann von
seine Arbeitgeber jeden Monat Kinderzulagen bezieht,
leitet er sie nicht an mich weiter. Für die gemeinsame Tochter
bezahlt er lediglich die monatlichen Unterhaltsbeiträge. Im
Scheidungsurteil sind die Kinderzulagen mit keinem Wort erwähnt.
Kann ich diese trotzdem von ihm verlangen?
Ja. Die Kinderzulagen sind zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu
zahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies im Scheidungsurteil
ausdrücklich so steht. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Sie
sind daher berechtigt, die Kinderzulagen von Ihrem ehemaligen Mann
zu verlangen und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. sth
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