Sind Kinderzulagen nach der Scheidung geschuldet?

Aus: Saldo Nr. 2/03

Obwohl mein Ex-Mann von seine Arbeitgeber jeden Monat Kinderzulagen bezieht,
leitet er sie nicht an mich weiter. Für die gemeinsame Tochter bezahlt er lediglich die monatlichen Unterhaltsbeiträge. Im Scheidungsurteil sind die Kinderzulagen mit keinem Wort erwähnt. Kann ich diese trotzdem von ihm verlangen?
Ja. Die Kinderzulagen sind zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu zahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies im Scheidungsurteil ausdrücklich so steht. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Sie sind daher berechtigt, die Kinderzulagen von Ihrem ehemaligen Mann zu verlangen und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. sth

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