AHV Wittwenrente

Aus: Saldo 1/03

Viele Witwen gehen leer aus

Geschiedene Frauen erhalten von der AHV nur in drei Fällen ein Witwenrente:

  • Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und es existieren gemeinsame Kinder.

  • Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und die Ehefrau war bei der Scheidung mindestens 45 Jahre alt.

  • Das jüngste Kind erreicht das 18. Altersjahr erst nach dem 45 Geburtstag der Mutter.

Die AHV-Witwenrente wird unabhängig davon ausbezahlt, ob der verstorbene Ex-Mann der geschiedenen Frau Unterhaltsbeiträge bezahlen musste oder nicht.

Die Pensionskasse zahlt nur eine Rente an die Witwe, sofern die AHV-Rente nicht die Höhe der zugesprochenen Unterhaltsbeiträge erreicht. (Red.)

Und der Witwer???
Im Gegensatz zur geschiedenen Witwe hat er lediglich Anspruch auf eine AHV-Witwerrente, bis das jüngste Kind 18-jährig ist. Die Pensionskasse zahlt Witwern überhaupt keine Rente.

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