Höhe der Kinderalimente

Aus: K-Tipp 01/03

Volljährige sollen mitreden

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, entscheidet der Richter auch über die Unterhaltsbeiträge für die Kinder. Der Elternteil, der die elterliche Gewalt über die Kinder erhält, nimmt dabei die Interessen der minderjährigen Kinder wahr. Als Minderjährige können sie zu den Alimenten keine Stellung nehmen.

Aber: Wird ein Kind während des Scheidungsverfahrens oder kurz danach 18 und damit volljährig, muss der Richter das Kind zur Höhe der Unterhaltsbeiträge anhören.

Diese Präzisierung wurde nötig, weil seit der Herabsetzung des Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre der Richter Alimente für Kinder auch «über die Mündigkeit hinaus» festlegen kann.

(upi)

(Bundesgericht, Urteil 5C.42/2002 vom 26.9.2002)

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