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Höhe der Kinderalimente |
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Aus: K-Tipp 01/03 |
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Volljährige sollen mitreden Lässt sich ein Ehepaar scheiden, entscheidet der Richter auch über die
Unterhaltsbeiträge für die Kinder. Der Elternteil, der die elterliche
Gewalt über die Kinder erhält, nimmt dabei die Interessen der minderjährigen
Kinder wahr. Als Minderjährige können sie zu den Alimenten keine
Stellung nehmen. Aber: Wird ein Kind während des Scheidungsverfahrens oder kurz danach 18
und damit volljährig, muss der Richter das Kind zur Höhe der
Unterhaltsbeiträge anhören. Diese Präzisierung wurde nötig, weil seit der Herabsetzung des Mündigkeitsalters
von 20 auf 18
Jahre der Richter Alimente für Kinder auch «über die Mündigkeit
hinaus» festlegen kann. (upi) (Bundesgericht, Urteil
5C.42/2002 vom 26.9.2002) |