Konkubinat: Der Partner muss Alimente zahlen.

Aus Saldo Nr. 20 / 2002 

Weigert sich der geschiedene Ehemann, die Kinderalimente zu bezahlen, kann der Konkubinatspartner zur Bevorschussung verpflichtet werden.

Der Fall:
Eine geschiedene Frau zog kurz nach der Scheidung zu ihrem Freund. Als der Ex-Mann die Kinderalimente nicht mehr zahlte, verlangte sie Bevorschussung von der Gemeinde. Diese machte jedoch geltend, die Einkommen beider Partner zusammen ließen die Bevorschussung gemäss Gesetz nicht zu. 
Zum selben Schluss kam das Bundesgericht: Ein Konkubinatspartner sei zwar nicht verpflichtet, für die Kinder seiner Partnerin aufzukommen. Aber sein Einkommen sei zu berücksichtigen wenn eine Bevorschussung der Gemeinde in Frage stehe - gleich wie bei den verheirateten Paaren: Dort wird das Einkommen des neuen Ehemannes auch berücksichtigt.

Bundesgerichtsurteil 1P.254/2002 vom 6.11.2002

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