Gehen Gerichtskosten zu Lasten des Mannes?

Aus Saldo Nr. 20 / 2002 (as)

Meine Frau und ich lassen sich scheiden. Wir gehen leider ziemlich zerstritten auseinander und kämpfen um jedes Detail. Um gewappnet zu sein, muss ich wissen: Trifft es zu, dass grundsätzlich der Mann - als Ernährer der Familie - für die Gerichtskosten aufzukommen hat?

Nein. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren können die Eheleute unter sich abmachen, wer die Kosten bezahlen soll. Hat das Paar keine Vereinbarung getroffen, werden die Kosten vom Gericht in der Regel zur Hälfte geteilt. Es wäre diskriminierend, diese Kosten grundsätzlich dem Mann aufzuerlegen.

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