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Zahlen trotz neuer Beziehung |
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Aus Saldo Nr. 16 / 2002 (Lucia Niederberger) |
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Lebt eine geschiedene Frau mit ihrem neuen Partner im Konkubinat, hat sie in bestimmten Fällen trotzdem Anspruch auf Unterhaltsbeiträge des Ex-Gatten. Pia
Kreienbühl (Name geändert) ist von ihrem Mann Peter geschieden und
besitzt das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen fünfjährigen Sohn.
Von ihrem Ex-Gatten erhält sie sowohl für sich wie auch für das Kind
einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Dann lernt Pia Kreienbühl einen
neuen Partner kennen, und nach einiger Zeit beschließen die beiden
zusammenzuziehen. Abänderung der Unterhaltsbeiträge nur via Gericht Nein,
das darf er nicht. Da in der Scheidungsvereinbarung keine
Konkubinatsklausel vereinbart worden ist, müsste der Ex-Mann zuerst das
Gericht anrufen, falls er eine Abänderung der Unterhaltsbeiträge
wünscht. Doch die Chancen sind gering: Ohne entsprechende Klausel im
Scheidungsurteil ist ein erst zwei Jahre dauerndes Konkubinat
grundsätzlich kein Grund, die Unterhaltsbeiträge für die alimenteberechtigte
Ex-Gattin zu stoppen. Alimente für Kinder müssen immer bezahlt werden Die Konkubinatspartner müssen zusammen eine so enge Lebensgemeinschaft bilden, dass beide bereit sind, einander in jeder Hinsicht Beistand und Unterstützung zu leisten, wie es von Ehegatten gefordert wird. Wann dies soweit ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab: Spätestens nach fünf Jahren gilt ein Konkubinat aber als so stabil, dass es zu einer Aufhebung des Unterhaltsbeitrages berechtigt. Wohl oder übel muss Pia Kreienbühls geschiedener Mann die Alimente noch eine Weile überweisen. Anders verhält es sich, wenn das Scheidungsurteil eine Konkubinatsklausel enthält. Oft sieht diese bereits bei einem einjährigen Konkubinat die Sistierung der Alimente vor. Der Zahlungspflichtige kann dann die Alimente einstellen, ohne dass er das Gericht anrufen muss. Übrigens: Die Alimente für den gemeinsamen Sohn müssen in jedem Fall ganz normal weiterbezahlt werden. |