Zahlen trotz neuer Beziehung

Aus Saldo Nr. 16 / 2002 (Lucia Niederberger)

Lebt eine geschiedene Frau mit ihrem neuen Partner im Konkubinat, hat sie in bestimmten Fällen trotzdem Anspruch auf Unterhaltsbeiträge des Ex-Gatten.

Pia Kreienbühl (Name geändert) ist von ihrem Mann Peter geschieden und besitzt das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen fünfjährigen Sohn. Von ihrem Ex-Gatten erhält sie sowohl für sich wie auch für das Kind einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Dann lernt Pia Kreienbühl einen neuen Partner kennen, und nach einiger Zeit beschließen die beiden zusammenzuziehen. 
Bereits seit zwei Jahren leben sie nun im Konkubinat. Doch eines Tages scheint sich das Liebesglück zu trüben, denn Pia Kreienbühls Ex-Mann zahlt plötzlich nur noch die Unterhaltsbeiträge für seinen Sohn. Sein Argument: Da seine ehemalige Frau jetzt von einem anderen Mann unterstützt werde, sei er nicht mehr bereit, noch länger den Hanswurst zu spielen. "Darf mein Ex-Mann eigenmächtig die Unterhaltsbeiträge aufheben?" fragt Pia Kreienbühl die Saldo-Rechtsberatung.

Abänderung der Unterhaltsbeiträge nur via Gericht

Nein, das darf er nicht. Da in der Scheidungsvereinbarung keine Konkubinatsklausel vereinbart worden ist, müsste der Ex-Mann zuerst das Gericht anrufen, falls er eine Abänderung der Unterhaltsbeiträge wünscht. Doch die Chancen sind gering: Ohne entsprechende Klausel im Scheidungsurteil ist ein erst zwei Jahre dauerndes Konkubinat grundsätzlich kein Grund, die Unterhaltsbeiträge für die alimenteberechtigte Ex-Gattin zu stoppen.
Wohl sieht das Scheidungsrecht bei erheblicher und dauernder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Herabsetzung, Aufhebung oder zeitweiligen Unterbruch der Alimente voraus - die Voraussetzungen sind aber bei einer erst zweijährigen Konkubinatsdauer kaum erfüllt: Das Zusammenleben bringt zwar finanziell einige Vorteile für Pia Kreienbühl. Dennoch ist die Beziehung noch nicht so stabil, dass die Unterhaltsbeiträge aufgehoben werden könnten.

Alimente für Kinder müssen immer bezahlt werden

Die Konkubinatspartner müssen zusammen eine so enge Lebensgemeinschaft bilden, dass beide bereit sind, einander in jeder Hinsicht Beistand und Unterstützung zu leisten, wie es von Ehegatten gefordert wird. Wann dies soweit ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab: Spätestens nach fünf Jahren gilt ein Konkubinat aber als so stabil, dass es zu einer Aufhebung des Unterhaltsbeitrages berechtigt. Wohl oder übel muss Pia Kreienbühls geschiedener Mann die Alimente noch eine Weile überweisen. 

Anders verhält es sich, wenn das Scheidungsurteil eine Konkubinatsklausel enthält. Oft sieht diese bereits bei einem einjährigen Konkubinat die Sistierung der Alimente vor. Der Zahlungspflichtige kann dann die Alimente einstellen, ohne dass er das Gericht anrufen muss. Übrigens: Die Alimente für den gemeinsamen Sohn müssen in jedem Fall ganz normal weiterbezahlt werden.

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