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Nach Konkubinatsauflösung: Alimente wieder geschuldet |
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Aus Saldo Nr. 16 / 2002 |
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Ein
Konkubinat nach der Scheidung führt häufig zum Verlust der Ansprüche
auf Alimente. Wird das Zusammenleben beendet, kommen meist die nach
Scheidungsurteil geschuldeten Unterhaltsbeiträge erneut zum Tragen. Eine Wiederverheiratung führt zum völligen Verlust der Alimente. Denn die Unterhaltspflicht des neuen Partners ersetzt diejenige des Ex-Gatten. Kein gegenseitiger Anspruch auf Unterhaltsbeiträge besteht zwischen Konkubinatspartnern. Dies auch dann nicht, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Selbstverständlich müssen aber in diesem Fall Alimente für die Kinder bezahlt werden. Weil keine eheliche Beistandspflicht besteht, sollten nicht verheiratete Eltern eine schriftliche Vereinbarung über die Verteilung der Lebenshaltungskosten abschließen - und die Kinderbetreuung gemeinsam regeln. |