Nach Konkubinatsauflösung: Alimente wieder geschuldet

Aus Saldo Nr. 16 / 2002 

Ein Konkubinat nach der Scheidung führt häufig zum Verlust der Ansprüche auf Alimente. Wird das Zusammenleben beendet, kommen meist die nach Scheidungsurteil geschuldeten Unterhaltsbeiträge erneut zum Tragen. 
(Eine sogenannte Konkubinatsklausel sollte in der Scheidungsvereinbarung enthalten sein. Siehe auch Artikel "Zahlen trotz neuer Beziehung" Red.)

Eine Wiederverheiratung führt zum völligen Verlust der Alimente. Denn die Unterhaltspflicht des neuen Partners ersetzt diejenige des Ex-Gatten.

Kein gegenseitiger Anspruch auf Unterhaltsbeiträge besteht zwischen Konkubinatspartnern. Dies auch dann nicht, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Selbstverständlich müssen aber in diesem Fall Alimente für die Kinder bezahlt werden. Weil keine eheliche Beistandspflicht besteht, sollten nicht verheiratete Eltern eine schriftliche Vereinbarung über die Verteilung der Lebenshaltungskosten abschließen - und die Kinderbetreuung gemeinsam regeln.

 Zurück