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Bern - Wer sich gegen den Willen des Ehepartners scheiden lassen will,
soll schon nach zwei statt nach vier Jahren Trennung auf Scheidung klagen
können. Der Nationalrat will in diesem Punkt das noch keine drei Jahre
alte Scheidungsrecht ändern. (Red. Seit 1.6.2004 gilt die 2-jährige
Trennungszeit) Als erstes Geschäft in der Herbstsesssion gab der Nationalrat am
Montag mit 131 zu 18 Stimmen einer Parlamentarischen Initiative von Lili
Nabholz (FDP/ZH) Folge. Mit der Zustimmung des Plenums erhielt seine
Rechtskommission den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten.
Das erst seit Anfang 2000 geltende neue Scheidungsrecht hat die
einvernehmliche Scheidung gebracht. Beide Partner reichen gemeinsam ein
Begehren ein und innert zweier Monate sind sie geschieden. Die Fragen der
Zerrüttung und des Verschuldens stehen heute nicht mehr zur Diskussion.
Die allermeisten Scheidungen laufen heute so ab.
Widersetzt sich aber ein Ehegatte der Scheidung, kann die Ehe heute erst
geschieden werden, wenn die Ehegatten mindestens vier Jahre getrennt
gelebt haben. Ausgenommen sind nur schwerwiegende Gründe, die den
Fortbestand der Ehe unerträglich machen.
Lili Nabholz sprach von einem eigentlichen Rechtsmissbrauch. Es sei heute
absolut einfach, sich einer Scheidung zu widersetzen, um dem
scheidungswilligen Partner Zugeständnisse abzunötigen, etwa in den
Bereichen Finanzen oder Kinder. Die vierjährige Trennungsfrist könne
auch zur Umgehung ausländerrechtlicher Bestimmungen dienen.
In einer erklecklichen Anzahl von Kampfscheidungen komme es zum Ausbreiten
intimster Details und privatester Dinge, sagte Nabholz. Das Ziel
"clean break" sei ins Gegenteil verkehrt worden, leistete ihr
Erwin Jutzet (SP/FR) namens der Rechtskommission Unterstützung.
Eine von Anita Thanei (SP/ZH) angeführte Kommissionsminderheit wollte den
Bundesrat auffordern, die Frage der Trennungsfrist unter Berücksichtigung
der Ehedauer und allfälliger unmündiger Kinder neu differenziert zu
regeln. Kurze, kinderlose Ehen seien nicht gleich zu behandeln wie solche
mit kleinen Kindern oder sehr langer Dauer.
bert (Quelle: sda)
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