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Voreheliches BVG-Geld: Keine Teilung bei Scheidung |
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Aus: Saldo 14 / 2002 |
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Werden Guthaben aus der Pensionskasse schon vor der Ehe in Wohneigentum investiert, darf dieses Geld bei einer Scheidung nicht unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. - auch dann nicht, wenn das Haus als Familienwohnsitz dient. Zum Fall: 1995 bezog ein Mann für den Kauf einer Wohnung 90`000 Franken von seiner Pensionskasse. Bei der Scheidung im Jahr 2000 verpflichtete das Kantonale Gericht die Pensionskasse des Mannes, seiner geschiedenen Ehefrau 64`000 Franken zu überweisen. Mit diesem Entscheid war der Ehemann nicht einverstanden. Das Eidgenössische Versicherungsgericht entschied zu seinen Gunsten. Bundesgerichtsurteil B1/01 vom 13. Mai 2002 |