|
Muss meine Frau Aktiengewinne mit mir teilen? |
||
|
Aus: Saldo 13 / 2002 (hrs) |
||
|
"Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Ich habe während der Ehe 123`000 Franken gespart. Meine Frau hat nichts auf der Seite, weil sie nach der Heirat nicht mehr erwerbstätig war. Allerdings besaß Sie aus ledigen Zeiten Aktien, die sie während der Ehe mit einem Gewinn von 187`000 Franken verkaufte. Nun verlangt sie von mir die Hälfte sowohl meiner Ersparnisse als auch meines Pensionskassenguthabens. Ihre Aktiengewinne will sie aber nicht mit mir teilen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Die Rechnung Ihrer Frau stimmt. Der Pensionskassenzuwachs während der Ehe und ihr nach der Heirat gespartes Geld ist laut Gesetz bei der Scheidung zu teilen. Die Aktien hat ihre Frau aber in die Ehe eingebracht. Daher bleibt dieser Vermögensteil ihr Eigengut und muss bei der Scheidung nicht geteilt werden. Dies trifft auch für den Kursgewinn zu, der beim Verkauf der Papiere erzielt wurde. In die Errungenschaft fallen aber die Aktiendividenden, die während der Ehe ausgeschüttet wurden. Davon haben Sie die Hälfte zugute. |