Ist die dritte Säule Eigengut der Frau?

Aus: Coopzeitung 33 August 2002 


Meine Frau und ich sind beide in zweiter Ehe verheiratet und leben im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Gehört nun die dritte Säule zum Eigengut meiner Ehefrau?
Eigengut sind Werte und Gegenstände, die von Gesetzes wegen dem einzelnen Ehegatten gehören. Im Gesetz werden diese einzeln und abschließend erwähnt. Es sind dies auszugsweise Vermögenswerte, die ein Ehegatte in die Ehe einbringt oder die ihm während der Ehe aus Erbschaft oder Schenkung zufließen. In die Errungenschaft fallen zum Beispiel der Arbeitserwerb, Leistungen von Sozial-, Personalvorsorge und Fürsorgeeinrichtungen und Erträge aus Eigengut. Somit gehört das gesamte Vermögen, das die Ehepartner während der Dauer der Ehe gemeinsam erwirtschaften, in die Errungenschaft. Also auch der Sparbetrag der Säule 3a Ihrer Frau. Eigengut bildet lediglich der Kontosaldo der dritten Säule zum Zeitpunkt der Verheiratung.
Markus Rohner, Leiter Financial Planning und Direktionsmitglied der Bank Coop

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