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Ist die dritte Säule Eigengut der Frau? |
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Aus: Coopzeitung 33 August 2002 |
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Meine Frau und ich sind beide in zweiter Ehe verheiratet und leben im Güterstand
der Errungenschaftsbeteiligung. Gehört nun die dritte Säule zum
Eigengut meiner Ehefrau?
Eigengut sind Werte und Gegenstände, die von Gesetzes wegen dem
einzelnen Ehegatten gehören. Im Gesetz werden diese einzeln und abschließend
erwähnt. Es sind dies auszugsweise Vermögenswerte, die ein Ehegatte in
die Ehe einbringt oder die ihm während der Ehe aus Erbschaft oder
Schenkung zufließen. In die Errungenschaft fallen zum Beispiel der
Arbeitserwerb, Leistungen von Sozial-, Personalvorsorge und Fürsorgeeinrichtungen
und Erträge aus Eigengut. Somit gehört das gesamte Vermögen, das die
Ehepartner während der Dauer der Ehe gemeinsam erwirtschaften, in die
Errungenschaft. Also auch der Sparbetrag der Säule 3a Ihrer Frau.
Eigengut bildet lediglich der Kontosaldo der dritten Säule zum
Zeitpunkt der Verheiratung.
Markus Rohner, Leiter Financial Planning und Direktionsmitglied der
Bank Coop
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