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Muss ich die Pension mit meiner Ex-Frau teilen? |
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Aus: Saldo Nr.6 / 2002 (as) |
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Ich bin seit bald zehn Jahren geschieden. Gestützt auf das
Scheidungsurteil bin ich davon ausgegangen, dass ich meiner Ex-Frau nichts
mehr schulde. Ein frisch geschiedener Freund hat mich neulich eines
Besseren belehrt: Er behauptet, dass meine Ex-Frau Anrecht auf die Hälfte
des während der Ehe angesparten Pensionskassenguthabens hat. Stimmt das?
Nein. Es trifft zwar zu, dass gemäss neuem Scheidungsrecht jeder Ehegatte die Hälfte der während der Ehe erworbenen Austrittsleistung des anderen beanspruchen kann. Ausnahmen sind möglich, aber selten. Die neue Regelung gilt jedoch nur für Scheidungen, die nach dem 1. Januar 2000 ausgesprochen worden sind. Da ihr Scheidungsurteil schon vorher rechtskräftig war, kommt das neue Recht nicht zu tragen. |