|
Darf ich das Besuchsrecht verweigern? |
||
|
Aus: Saldo Nr.6 / 2002 (as) |
||
|
Mein geschiedener Mann zahlt seit zwei Monaten keine Alimente mehr. Ohne
das Geld für die beiden Kinder kann ich unmöglich die laufenden
Rechnungen bezahlen. Daher habe ich ihm angedroht, dass er die Kinder erst
dann wieder besuchen darf, wenn er die ausstehenden Unterhaltsbeiträge
nachgezahlt hat. Inzwischen bin ich etwas verunsichert. Darf ich ihm
eigentlich das Besuchsrecht eigenmächtig entziehen?
Nein. Sie dürfen den Kontakt zu den Kindern nicht verweigern. Denn das Besuchsrecht steht dem Vater unabhängig von seiner Unterhaltspflicht zu. Werden die Alimentenzahlungen eingestellt, stehen andere Mittel zur Verfügung. Sie können zum Beispiel ihren Ex-Gatten direkt betreiben. Da Sie aber finanziell schlecht situiert sind, rate ich Ihnen eher, sich direkt an die Gemeinde zu wenden: Verlangen Sie eine Alimentenbevorschussung. Die Behörde wird dann versuchen, die Unterhaltsbeiträge an Ihrer Stelle einzutreiben. |