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Keine schmutzige Wäsche |
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Aus: Saldo / Thomas Gabathuler |
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Ab 1.1.2000 ist das neue Scheidungsrecht in Kraft. / Eine Zusammenfassung: Wer heute scheiden
will und mit seinem Ehepartner oder seiner Ehepartnerin einig ist, verlässt
unter Umständen das Gerichtsgebäude bereits nach halbstündiger
Verhandlung als Geschiedene(r). - Wenn der Exmann (oder die Exfrau) die Unterhaltsbeiträge einfach nicht zahlt, kann verlangt werden, dass ihm die Beiträge direkt vom Lohn abgezogen und der Exfrau überwiesen werden. - Die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben müssen halbe-halbe geteilt werden. Anders als im alten Recht sieht das Gesetz diese Lösung zwingend vor. - Die elterliche Gewalt heißt neu elterliche Sorge. Die elterliche Sorge kann nach der Scheidung neu Mutter und Vater gemeinsam übertragen werden (gemeinsames Sorgerecht). Voraussetzung ist, dass beide Elternteile das wünschen und dass sie sich über die Betreuung der Kinder und die Aufteilung der Unterhaltskosten einig sind. - Nach neuem Recht muss das Gericht auch die Kinder anhören - es sei denn, die Kinder sind noch zu klein oder wollen dies nicht. Falls Eltern in der Scheidung über die Kinder streiten, erhalten die Kinder vom Gericht einen eigenen Rechtsvertreter, der nur ihre Interessen vertritt. - Wenn sich beide Ehepartner zwar für die Scheidung entschieden haben, sich aber in bestimmten Fragen nicht einig sind, können sie dem Gericht auch eine Teilvereinbarung einreichen und einen gerichtlichen Entscheid über die noch umstrittenen Punkte verlangen. Zum Beispiel über die Alimente oder die Verteilung des Vermögens. Grundsätzlich gilt: Wer künftig scheiden will, tut gut daran, sich mit dem Ehepartner über die Scheidung selbst und über die Scheidungsfolgen zu einigen. Legen die beiden dem Gericht nämlich eine vollständige Scheidungskonvention vor, können sie sich auch nach neuem Recht ohne allzu grosse Schwierigkeiten scheiden lassen. Wenn sich die beiden hingegen nicht einigen können und die vierjährige Trennungszeit noch nicht abgelaufen ist, ist eine Scheidung nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich. Thomas Gabathuler |