Keine schmutzige Wäsche 

Aus: Saldo / Thomas Gabathuler

Ab 1.1.2000 ist das neue Scheidungsrecht in Kraft. / Eine Zusammenfassung:

Wer heute scheiden will und mit seinem Ehepartner oder seiner Ehepartnerin einig ist, verlässt unter Umständen das Gerichtsgebäude bereits nach halbstündiger Verhandlung als Geschiedene(r).
Nach dem neuen Recht, das per 1. Januar 2000 in Kraft tritt, reicht es hingegen nicht mehr, wenn sich die Ehepartner über alle wichtigen Punkte der Scheidung einig sind: Das Gericht muss auch in solchen Fällen eine zweimonatige Bedenkfrist anordnen. Und nach Ablauf dieser Frist müssen die beiden noch einmal schriftlich oder sogar persönlich vor Gericht erklären, dass sie nach wie vor zur Scheidung stehen.
Dies mag man als Leerlauf empfinden; wirklich krass trifft das neue Scheidungsrecht aber jene Scheidungswilligen, deren Ehepartner nicht scheiden wollen. Sie erhalten künftig die Scheidung erst nach einer vierjährigen Trennungszeit. Achtung: Das gilt auch für Scheidungsprozesse, die vor dem 1. Januar 2000 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Das neue Scheidungsrecht bringt aber auch einige bedeutende Verbesserungen:
- Niemand kann sich künftig gegen die Scheidung wehren mit dem Argument, der andere sei schuld. Auch nicht, wenn der andere Ehegatte eine neue Partnerin hat. Das Verschuldensprinzip ist abgeschafft; vor Gericht muss also keine schmutzige Wäsche mehr gewaschen werden.
- Auch bei den Alimenten spielt das Verschulden - anders als heute - keine Rolle mehr. Es nützt nichts, der Ehefrau Verfehlungen in der Ehe vorzuwerfen, um die Unterhaltsbeiträge herunter zu drücken.
- Ist der Ehemann aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, genügend hohe Unterhaltsbeiträge zu zahlen, können die Alimente auch später noch erhöht werden, wenn der Exmann eines Tages mehr verdient. Eine solche Anpassung nach oben ist bis fünf Jahre nach der Scheidung möglich. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn die Exfrau dem Exmann Unterhaltsbeiträge bezahlen muss.

- Wenn der Exmann (oder die Exfrau) die Unterhaltsbeiträge einfach nicht zahlt, kann verlangt werden, dass ihm die Beiträge direkt vom Lohn abgezogen und der Exfrau überwiesen werden.

- Die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben müssen halbe-halbe geteilt werden. Anders als im alten Recht sieht das Gesetz diese Lösung zwingend vor.

- Die elterliche Gewalt heißt neu elterliche Sorge. Die elterliche Sorge kann nach der Scheidung neu Mutter und Vater gemeinsam übertragen werden (gemeinsames Sorgerecht). Voraussetzung ist, dass beide Elternteile das wünschen und dass sie sich über die Betreuung der Kinder und die Aufteilung der Unterhaltskosten einig sind.

- Nach neuem Recht muss das Gericht auch die Kinder anhören - es sei denn, die Kinder sind noch zu klein oder wollen dies nicht. Falls Eltern in der Scheidung über die Kinder streiten, erhalten die Kinder vom Gericht einen eigenen Rechtsvertreter, der nur ihre Interessen vertritt.

- Wenn sich beide Ehepartner zwar für die Scheidung entschieden haben, sich aber in bestimmten Fragen nicht einig sind, können sie dem Gericht auch eine Teilvereinbarung einreichen und einen gerichtlichen Entscheid über die noch umstrittenen Punkte verlangen. Zum Beispiel über die Alimente oder die Verteilung des Vermögens.

Grundsätzlich gilt: Wer künftig scheiden will, tut gut daran, sich mit dem Ehepartner über die Scheidung selbst und über die Scheidungsfolgen zu einigen. Legen die beiden dem Gericht nämlich eine vollständige Scheidungskonvention vor, können sie sich auch nach neuem Recht ohne allzu grosse Schwierigkeiten scheiden lassen. Wenn sich die beiden hingegen nicht einigen können und die vierjährige Trennungszeit noch nicht abgelaufen ist, ist eine Scheidung nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich.

Thomas Gabathuler

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