Erziehungsberechtigter Elternteil bestimmt den Wohnort der Kinder

Aus: Saldo Nr. 1 / 2002

 

Derjenige Partner, dem mit dem Scheidungsurteil die elterliche Sorge zugeteilt wird, darf den Aufenthaltsort seines Kindes nach freiem Willen bestimmen. Der andere Elternteil kann einen Wohnortswechsel in der Regel selbst dann nicht verhindern, wenn dadurch sein Besuchsrecht vereitelt wird - etwa wenn Mutter und Kind nach Australien auswandern.

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