Getrennte Steuern nur bei tatsächlichem Getrenntleben

Aus: saldo Nr. 16 /2001

Für die getrennte Bundesbesteuerung eines Ehepaares müssen laut neuem Urteil des Bundesgerichtes drei Kriterien erfüllt sein:

  • Das Paar lebt getrennt

  • Die eheliche Gemeinschaft ist aufgehoben

  • Jeder Partner sorgt für seinen eigenen Lebensunterhalt

Nicht getrennt besteuert wird, wenn jeder Ehegatte einen eigenen Wohnsitz har, das Paar aber die Wochenenden gemeinsam verbringt.

Im konkreten Fall ging es um eine Lehrerin aus Zürich und einem Beamten aus dem Kanton Graubünden. Sie hatten nach der Heirat ihren Wohnsitz in ihrem Kanton beibehalten.

Bundesgericht, Urteil 2A. 433/2000 vom 12.7.2001

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