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Getrennte Steuern nur bei tatsächlichem Getrenntleben |
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Aus: saldo Nr. 16 /2001 |
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Für die getrennte Bundesbesteuerung eines Ehepaares müssen laut neuem Urteil des Bundesgerichtes drei Kriterien erfüllt sein:
Nicht getrennt besteuert wird, wenn jeder Ehegatte einen eigenen Wohnsitz har, das Paar aber die Wochenenden gemeinsam verbringt. Im konkreten Fall ging es um eine Lehrerin aus Zürich und einem Beamten aus dem Kanton Graubünden. Sie hatten nach der Heirat ihren Wohnsitz in ihrem Kanton beibehalten. Bundesgericht, Urteil 2A. 433/2000 vom 12.7.2001 |