Wer getrennt lebt, zahlt weniger Steuern

Aus: Saldo Nr. 13 /2001

Ehegatten, die sich getrennt haben, sollten umgehend das Steueramt informieren. 

Wenn beide erwerbstätig sind, reduziert sich die Steuerbelastung nämlich nach einer Trennung. Unwesentlich ist in diesem Zusammenhang, ob die Trennung gerichtlich oder außergerichtlich erfolgte. 

Maßgebend für die getrennte Besteuerung ist alleine die faktische Trennung. Als Nachweis genügt die Bescheinigung der Wohnadressen.

(Siehe auch: Getrennte Steuern nur bei tatsächlichem Getrenntleben )

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