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Altersgrenze für die Arbeitsaufnahme 45? |
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Bundesgerichtsentscheid: 5C 222/2000 vom 25.1.2001 |
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Eine 45-jährige Ehefrau und Mutter eines 15-jährigen Sohnes verlangte eine lebenslängliche Scheidungsrente in der Höhe von 5‘340 Franken. Das kantonale Gericht sprach der Frau eine bedeutend tiefere, auf 4 Jahre befristete Rente zu. Dagegen legte sie erfolglos Berufung ein. Das Bundesgericht bestätigte das kantonale Urteil. Begründung:
Die kaufmännisch geschulte Frau könne innerhalb von vier Jahren eine
Arbeit finden. Es sei zumutbar, dass sie die sprachlichen Kenntnisse
auffrische und sich mit der Computerwelt vertraut mache. Dazu komme, dass
sie bei Einreichung der Scheidung seit fünf Jahren getrennt gelebt habe
und deshalb habe wissen müssen, was sie erwarte. |