Ergänzungsleistung: Nur eigenes Einkommen zählt.

Eidg. Versicherungsrecht: Urteil P 32/99 vom 15.1.2000

Einer von ihrem Ehemann getrennt lebenden Frau wurden die Ergänzungsleistungen verweigert. Die Sozialversicherung stützte sich auf eine Verordnung des Bundesrates: Diese bestimmt, dass das Einkommen des getrennt lebenden Partners als familienrechtlicher Unterhaltsbeitrag angerechnet werden müsse, solange die Unterhaltspflicht nicht gerichtlich geregelt sei. 

Das Eidgenössische Versicherungsgericht erachtet diese Verordnung jedoch als gesetzeswidrig und entschied zu Gunsten der Rentnerin. Es gelte der Grundsatz, dass bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nur das effektiv erzielte Einkommen des Gesuchstellers berücksichtigt werden dürfe.

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