| Dass sich die
Kinder Gehör verschaffen können, ist neu im Schweizer
Scheidungsrecht. Damit wird das internationale Übereinkommen
über die Rechte der Kinder auch in diesem Bereich
umgesetzt. Der Richter muss sich ein Bild machen von der
Beziehung des Kindes zu den Eltern; erst so kann er über
das Sorgerecht und die Besuchsregelungen einen Entscheid fällen.
Die Anhörung der
Kinder gehört zu jedem Scheidungsverfahren. Ausnahmen
gibt es dennoch: Ist ein Kind noch klein oder geistig
stark behindert, ist eine Anhörung kaum sinnvoll. Und
gegen seinen Willen darf ein Kind nicht angehört werden.
Bei einem komplexen Verfahren kann dem Kind auch ein
eigener Rechtsvertreter zur Seite gestellt werden.
Kinderpsychologe
Heinrich Nufer vom Marie-Meierhofer-Institut in Zürich begrüßt, dass die Interessen des Kindes eine
größere Bedeutung erhalten haben. «Ein Problem wäre es aber,
wenn die Befragung von Kindern unter 12 Jahren von
kinderpsychologisch nicht geschulten Richtern durchgeführt
würde», sagt Nufer. Die Sprache und Aussagen der Kinder
zu deuten, müsse nicht juristischen Experten, sondern
Kinderpsychologen und Sozialpädagogen überlassen werden.
Nufer führt
selber Anhörungen durch: «Ich treffe ein Kind mehrmals
und muss seine Beziehung zu den Eltern behutsam
durchleuchten.» Am besten gelingt das häufig mit
Spielsituationen. Nach der Befragung muss der Psychologe
dem Gericht einen Bericht abgeben. «Ein heikler Punkt»,
sagt Heinrich Nufer, «denn damit kann ich den Streit
zwischen den Eltern auch nicht aus der Welt schaffen oder
schlichten.» Über den weiteren Verlauf des Verfahrens
hat der Kinderpsychologe keinen Einfluss.
Schwierig ist die
Anhörung für die Kinder in jedem Fall. Sie kommen in
einen Loyalitätskonflikt, der sie stark belastet: Sie
wollen nicht einen Elternteil gegen den anderen
ausspielen. Zudem muss das Kind die oft belastete
Beziehung zum nicht sorgeberechtigten Elternteil pflegen.
Und Nufer weiß aus eigener Erfahrung: «Mehr als 80
Prozent der Kinder möchten sich nicht für die Mutter
oder gegen den Vater aussprechen. Sie wünschen sich, in
irgendeiner Form mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.»
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