Die Kinder reden ein Wörtchen mit

Aus dem Beobachter vom 13.4.2001

Dass sich die Kinder Gehör verschaffen können, ist neu im Schweizer Scheidungsrecht. Damit wird das internationale Übereinkommen über die Rechte der Kinder auch in diesem Bereich umgesetzt. Der Richter muss sich ein Bild machen von der Beziehung des Kindes zu den Eltern; erst so kann er über das Sorgerecht und die Besuchsregelungen einen Entscheid fällen.

Die Anhörung der Kinder gehört zu jedem Scheidungsverfahren. Ausnahmen gibt es dennoch: Ist ein Kind noch klein oder geistig stark behindert, ist eine Anhörung kaum sinnvoll. Und gegen seinen Willen darf ein Kind nicht angehört werden. Bei einem komplexen Verfahren kann dem Kind auch ein eigener Rechtsvertreter zur Seite gestellt werden.

Kinderpsychologe Heinrich Nufer vom Marie-Meierhofer-Institut in Zürich begrüßt, dass die Interessen des Kindes eine größere Bedeutung erhalten haben. «Ein Problem wäre es aber, wenn die Befragung von Kindern unter 12 Jahren von kinderpsychologisch nicht geschulten Richtern durchgeführt würde», sagt Nufer. Die Sprache und Aussagen der Kinder zu deuten, müsse nicht juristischen Experten, sondern Kinderpsychologen und Sozialpädagogen überlassen werden.

Nufer führt selber Anhörungen durch: «Ich treffe ein Kind mehrmals und muss seine Beziehung zu den Eltern behutsam durchleuchten.» Am besten gelingt das häufig mit Spielsituationen. Nach der Befragung muss der Psychologe dem Gericht einen Bericht abgeben. «Ein heikler Punkt», sagt Heinrich Nufer, «denn damit kann ich den Streit zwischen den Eltern auch nicht aus der Welt schaffen oder schlichten.» Über den weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Kinderpsychologe keinen Einfluss.

Schwierig ist die Anhörung für die Kinder in jedem Fall. Sie kommen in einen Loyalitätskonflikt, der sie stark belastet: Sie wollen nicht einen Elternteil gegen den anderen ausspielen. Zudem muss das Kind die oft belastete Beziehung zum nicht sorgeberechtigten Elternteil pflegen. Und Nufer weiß aus eigener Erfahrung: «Mehr als 80 Prozent der Kinder möchten sich nicht für die Mutter oder gegen den Vater aussprechen. Sie wünschen sich, in irgendeiner Form mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.»

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