Kann ich von der AHV meines Ex-Mannes profitieren?

Aus Saldo Nr. 3/06

 
Ich bin seit 1996 geschieden und war zuvor stets Hausfrau. Seit der Scheidung habe ich eine Teilzeitstelle bei der Spitex. Ich werde dieses Jahr pensioniert. Kann ich bei der AHV vom Splitting profitieren?

Ja: Das Splitting wurde 1997 eingeführt, das Gesetz wirkt aber rückwirkend. Daher wird Ihnen die Hälfte des ehelichen Einkommens Ihres Ex-Mannes angerechnet. Das wirkt sich auf ihre AHV-Rente günstig aus. Das Einkommenssplitting für die AHV für die Zeit der gemeinsamen Ehejahre ist zwingend. Anders bei der Pensionskasse. Erst im Jahr 2000 wurde eingeführt, dass bei der Scheidung jedem Ehegatten die Hälfte des Guthabens seines Ehepartners zusteht. Das Gesetz gilt jedoch nicht rückwirkend. Sie können deshalb nachträglich keine Ansprüche auf die Pensionskasse ihres Ex-Mannes erheben.

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