Ich bin seit 1996 geschieden und war zuvor stets Hausfrau. Seit der
Scheidung habe ich eine Teilzeitstelle bei der Spitex. Ich werde
dieses Jahr pensioniert. Kann ich bei der AHV vom Splitting
profitieren?Ja: Das Splitting wurde 1997 eingeführt, das
Gesetz wirkt aber rückwirkend. Daher wird Ihnen die Hälfte des
ehelichen Einkommens Ihres Ex-Mannes angerechnet. Das wirkt sich auf
ihre AHV-Rente günstig aus. Das Einkommenssplitting für die AHV für
die Zeit der gemeinsamen Ehejahre ist zwingend. Anders bei der
Pensionskasse. Erst im Jahr 2000 wurde eingeführt, dass bei der
Scheidung jedem Ehegatten die Hälfte des Guthabens seines Ehepartners
zusteht. Das Gesetz gilt jedoch nicht rückwirkend. Sie können deshalb
nachträglich keine Ansprüche auf die Pensionskasse ihres Ex-Mannes
erheben.