Mit Geschwistern aufwachsen ist besser fürs Kind

Aus Saldo Nr. 1/06

 
Ein Kind ist besser bei jenem Elternteil aufgehoben, bei welchem es mit seinen Geschwistern im gewohnten Umfeld aufwachsen und so von den Vorteilen der gemeinsamen Erziehung profitieren kann. Das gilt auch dann, wenn beide Eltern zur Betreuung und Erziehung fähig wären. So entschied das Bundesgericht.
Die Mutter hatte zwei Kinder in die Ehe gebracht und forderte, der gemeinsame Sohn sei bis zur Scheidung unter ihre Obhut zu stellen. Dasselbe verlangte sein Vater. Laut Gericht konnte dieser aber nicht überzeugend darlegen, weshalb die Zuteilung der Obhut an ihn für die Dauer der Trennung für das Kind besser wäre.

Bundesgericht, Urteil 5P.215/2005 vom 28. September 2005

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