Erhalten auch die Kinder meinen Mädchennamen?

Aus Saldo Nr. 4/06

 

"Bei der Scheidung erhielt ich das Sorgerecht für die Kinder. Wir tragen aber weiter den Namen meines Ex-Mannes. Nun will ich wieder meinen Mädchennamen annehmen. Da die Kinder bei mir leben, wäre es schön, wenn sie gleich hiessen wie ich. Passiert dies automatisch, wenn ich den Namen wechsle?"

Nein: Sie selber können innerhalb eines Jahres nach der Scheidung beim Zivilstandsamt eine Erklärung deponieren, wonach Sie Ihren früheren Namen wieder annehmen wollen. Auf den Namen Ihrer Kinder hat dies aber keinen Einfluss. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie ein Namensänderungsgesuch für Ihre Kinder einreichen. Die Regierung des Wohnkantons kann eine solche Aenderung bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Allerdings werden solche Gesuche heute oft abgelehnt. Begründung: Es sei inzwischen gang und gäbe, dass Mutter und Kinder unterschiedliche Namen tragen.

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