|
"Bei der Scheidung erhielt ich das Sorgerecht
für die Kinder. Wir tragen aber weiter den Namen meines Ex-Mannes.
Nun will ich wieder meinen Mädchennamen annehmen. Da die Kinder
bei mir leben, wäre es schön, wenn sie gleich hiessen wie ich.
Passiert dies automatisch, wenn ich den Namen wechsle?"
Nein: Sie selber können innerhalb eines Jahres nach der Scheidung beim
Zivilstandsamt eine Erklärung deponieren, wonach Sie Ihren früheren
Namen wieder annehmen wollen. Auf den Namen Ihrer Kinder hat dies aber
keinen Einfluss. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie ein
Namensänderungsgesuch für Ihre Kinder einreichen. Die Regierung des
Wohnkantons kann eine solche Aenderung bewilligen, wenn wichtige
Gründe vorliegen. Allerdings werden solche Gesuche heute oft
abgelehnt. Begründung: Es sei inzwischen gang und gäbe, dass Mutter
und Kinder unterschiedliche Namen tragen.
Zurück
|