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Die Scheidung (oder Ungültigerklärung der Ehe) hat auf
den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht),
welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben,
keine Auswirkung.
Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann
nach Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe
innerhalb von einem Jahr, nachdem das Urteil
rechtskräftig geworden ist, erklären, seinen früheren
oder angestammten Familiennamen wieder annehmen zu
wollen.
Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz
jedes Zivilstandsamt (nicht nur am Wohn- oder
Heimatort) und im Ausland die schweizerische
Vertretung zuständig.
Nach Ablauf der Jahresfrist und auch im Falle der
Verwitwung ist die Wiederannahme eines früheren Namens
nur durch eine ordentliche Namensänderung möglich.
Zuständig dafür ist die kantonale
Namensänderungsbehörde.
Für Namenserklärungen sind dem Zivilstandsamt der
Stadt Zürich vorzulegen:
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zürich
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
- Schriftenempfangsschein
- falls Sie ausserhalb der Stadt Zürich wohnen:
Wohnsitzbestätigung des Wohnortes, nicht älter als 6
Monate
- falls vorhanden: Schweizer
Familienbüchlein/Familienschein
- Namenserklärung: Fr. 50.--
- Abklärung des Personenstandes: Fr. 25.--
Übrige Schweizerinnen und Schweizer
- Familienausweis mit eingetragener Scheidung oder
Ungültigerklärung (neu ausgestellt durch das
Zivilstandsamt Ihres Heimatortes)
- Pass oder Identitätskarte
- Schriftenempfangsschein
- Falls Sie nicht Ihren ledigen, sondern den
unmittelbar vor der Ehe getragenen Namen wieder
annehmen wollen: Eheschein
- Falls Sie ausserhalb der Stadt Zürich wohnen:
Wohnsitzbestätigung des Wohnortes, nicht älter als 6
Monate
- Namenserklärung: Fr. 50.--
- Abklärung des Personenstandes: Fr. 25.--
Ausländerinnen und Ausländer: bei Heirat und
Scheidung in der Schweiz:
- Pass
- Ausländerausweis
- Eheschein oder schweizerisches
Familienbüchlein/Familienausweis
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Namenserklärung: Fr. 50.--
- Abklärung des Personenstandes: Fr. 25.--
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