Namenserklärung nach der Scheidung

Am Beispiel der Stadt Zürich

 
Die Scheidung (oder Ungültigerklärung der Ehe) hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht), welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben, keine Auswirkung.

Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe innerhalb von einem Jahr, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, erklären, seinen früheren oder angestammten Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt (nicht nur am Wohn- oder Heimatort) und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig.

Nach Ablauf der Jahresfrist und auch im Falle der Verwitwung ist die Wiederannahme eines früheren Namens nur durch eine ordentliche Namensänderung möglich. Zuständig dafür ist die kantonale Namensänderungsbehörde.

Für Namenserklärungen sind dem Zivilstandsamt der Stadt Zürich vorzulegen:

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zürich
 
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Schriftenempfangsschein
  • falls Sie ausserhalb der Stadt Zürich wohnen: Wohnsitzbestätigung des Wohnortes, nicht älter als 6 Monate
  • falls vorhanden: Schweizer Familienbüchlein/Familienschein
  • Namenserklärung: Fr. 50.--
  • Abklärung des Personenstandes: Fr. 25.--

Übrige Schweizerinnen und Schweizer
 

  • Familienausweis mit eingetragener Scheidung oder Ungültigerklärung (neu ausgestellt durch das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes)
  • Pass oder Identitätskarte
  • Schriftenempfangsschein
  • Falls Sie nicht Ihren ledigen, sondern den unmittelbar vor der Ehe getragenen Namen wieder annehmen wollen: Eheschein
  • Falls Sie ausserhalb der Stadt Zürich wohnen: Wohnsitzbestätigung des Wohnortes, nicht älter als 6 Monate
  • Namenserklärung: Fr. 50.--
  • Abklärung des Personenstandes: Fr. 25.--

Ausländerinnen und Ausländer: bei Heirat und Scheidung in der Schweiz:
 

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Eheschein oder schweizerisches Familienbüchlein/Familienausweis
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Namenserklärung: Fr. 50.--
  • Abklärung des Personenstandes: Fr. 25.--


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