Der geschiedene Vater
Bernhard Hasler kämpft für das gemeinsame Sorgerecht von
getrennten Eltern. Dieses komme den Kindern zugute, ist er
überzeugt.
Kindergeplapper empfängt die Besucherin schon im Treppenhaus
des ehemaligen Genossenschaftsgebäudes im Norden der Stadt
Zürich. In der geräumigen 5-Zimmer-Wohnung deuten zahlreiche
Utensilien darauf hin, dass hier Kinder ein und aus gehen. Die
Brio-Eisenbahn dehnt sich quer über den Korridor aus,
Spielsachen liegen überall herum, an der Garderobe hängen
Kinderjacken, und das Pyjama auf dem Kinderbett sieht aus, wie
wenn es eben erst ausgezogen worden wäre.
Hier wohnt Bernhard Hasler,
geschiedener und getrennt lebender Vater zweier Kinder. Hasler
arbeitet zu 60 Prozent als Heilpädagoge, die übrige Zeit ist
er zu Hause. Das ermöglicht ihm, an vier Tagen pro Woche
seinen 6-jährigen Sohn zu betreuen, inklusive des Wochenendes.
An zwei Tagen lebt auch die 15 Jahre alte Tochter aus einer
früheren Ehe bei ihm.
Fünfjähriger Machtkampf ums
Kind
«So wie es jetzt läuft, entspricht es meinen
Wunschvorstellungen», sagt Hasler, nachdem er seinen Sohn in
den Kindergarten und den Nachbarsbuben nach Hause geschickt
hat. Das sei aber nicht immer so gewesen. Die Trennung von
seiner ersten Frau habe zu einem erbitterten Kampf ums
Sorgerecht für die Tochter geführt, erzählt er rückblickend.
Nachdem ihm das Kind in erster Gerichtsinstanz noch
zugesprochen worden war, unterlag er vor Obergericht. Hasler,
der schon damals sein Arbeitspensum reduziert hatte, wollte
sich jedoch nicht zum Besuchsvater degradieren lassen. Er
wehrte sich gegen das Urteil und verweigerte die
Unterhaltszahlungen für seine Ex-Frau. Dies wiederum trug ihm
eine Strafanzeige ein.
Nun wurde die Fortsetzung des
Kampfes für Hasler zu riskant. «Als Lehrer hätte ich mir eine
Verurteilung nicht leisten können», sagt er. Deshalb willigte
er nach fünfjährigem Streit in einen Vergleich ein: Er
verzichtete auf das Sorgerecht, im Gegenzug zog seine Ex-Frau
die Strafanzeige zurück.
In jener Zeit traf sich Hasler
oft mit gleich gesinnten und betroffenen Vätern, mit denen er
schliesslich den «Verein verantwortungsvoll erziehende Väter
und Mütter» (VeV) gründete. Die Organisation setzt sich dafür
ein, dass beide Elternteile auch nach der Trennung das
gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können. Eine
gleichwertige Beziehung zu Vater und Mutter sei die beste
Voraussetzung für das Wohl des Kindes, sagt Hasler.
Gütliche Einigung, ohne
Richter
Das geltende Scheidungsgesetz gibt getrennten Eltern zwar die
Möglichkeit, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Voraussetzung
ist aber, dass beide damit einverstanden sind. Ohne
Einwilligung der Mütter hätten Väter deshalb keine Chance,
auch Mitinhaber der elterlichen Sorge zu sein, kritisiert
Hasler.
Er selbst hat sich erst nach
dem langjährigen Scheidungskampf mit seiner Frau gütlich auf
die gemeinsame Betreuung der Tochter geeinigt. Mit seiner
späteren Partnerin habe er von Anfang an das gemeinsame
Sorgerecht für den Sohn vereinbart. Dabei sei es auch nach der
Trennung geblieben. Da fragt sich, ob nicht gerade seine
eigene Geschichte der beste Beweis dafür ist, dass auch unter
dem geltenden Recht eine einvernehmliche Lösung möglich ist.
Hasler verneint. Hätte es das gemeinsame Sorgerecht als
Regelfall schon damals gegeben, dann hätte er sich die
gerichtlichen Auseinandersetzungen sparen können.
Scheidungskämpfe werde es zwar auch in Zukunft geben.
Machtkämpfe um die Kinder könnten aber mit dem gemeinsamen
Sorgerecht verhindert werden- davon ist Bernhard Hasler
überzeugt.
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