Nicht nur Besuchsvater sein

Aus Tages Anzeiger vom 5.10.05 / Von Andrea Fischer

 

Der geschiedene Vater Bernhard Hasler kämpft für das gemeinsame Sorgerecht von getrennten Eltern. Dieses komme den Kindern zugute, ist er überzeugt.

Kindergeplapper empfängt die Besucherin schon im Treppenhaus des ehemaligen Genossenschaftsgebäudes im Norden der Stadt Zürich. In der geräumigen 5-Zimmer-Wohnung deuten zahlreiche Utensilien darauf hin, dass hier Kinder ein und aus gehen. Die Brio-Eisenbahn dehnt sich quer über den Korridor aus, Spielsachen liegen überall herum, an der Garderobe hängen Kinderjacken, und das Pyjama auf dem Kinderbett sieht aus, wie wenn es eben erst ausgezogen worden wäre.

Hier wohnt Bernhard Hasler, geschiedener und getrennt lebender Vater zweier Kinder. Hasler arbeitet zu 60 Prozent als Heilpädagoge, die übrige Zeit ist er zu Hause. Das ermöglicht ihm, an vier Tagen pro Woche seinen 6-jährigen Sohn zu betreuen, inklusive des Wochenendes. An zwei Tagen lebt auch die 15 Jahre alte Tochter aus einer früheren Ehe bei ihm.

Fünfjähriger Machtkampf ums Kind
«So wie es jetzt läuft, entspricht es meinen Wunschvorstellungen», sagt Hasler, nachdem er seinen Sohn in den Kindergarten und den Nachbarsbuben nach Hause geschickt hat. Das sei aber nicht immer so gewesen. Die Trennung von seiner ersten Frau habe zu einem erbitterten Kampf ums Sorgerecht für die Tochter geführt, erzählt er rückblickend. Nachdem ihm das Kind in erster Gerichtsinstanz noch zugesprochen worden war, unterlag er vor Obergericht. Hasler, der schon damals sein Arbeitspensum reduziert hatte, wollte sich jedoch nicht zum Besuchsvater degradieren lassen. Er wehrte sich gegen das Urteil und verweigerte die Unterhaltszahlungen für seine Ex-Frau. Dies wiederum trug ihm eine Strafanzeige ein.

Nun wurde die Fortsetzung des Kampfes für Hasler zu riskant. «Als Lehrer hätte ich mir eine Verurteilung nicht leisten können», sagt er. Deshalb willigte er nach fünfjährigem Streit in einen Vergleich ein: Er verzichtete auf das Sorgerecht, im Gegenzug zog seine Ex-Frau die Strafanzeige zurück.

In jener Zeit traf sich Hasler oft mit gleich gesinnten und betroffenen Vätern, mit denen er schliesslich den «Verein verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter» (VeV) gründete. Die Organisation setzt sich dafür ein, dass beide Elternteile auch nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können. Eine gleichwertige Beziehung zu Vater und Mutter sei die beste Voraussetzung für das Wohl des Kindes, sagt Hasler.

Gütliche Einigung, ohne Richter
Das geltende Scheidungsgesetz gibt getrennten Eltern zwar die Möglichkeit, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Voraussetzung ist aber, dass beide damit einverstanden sind. Ohne Einwilligung der Mütter hätten Väter deshalb keine Chance, auch Mitinhaber der elterlichen Sorge zu sein, kritisiert Hasler.

Er selbst hat sich erst nach dem langjährigen Scheidungskampf mit seiner Frau gütlich auf die gemeinsame Betreuung der Tochter geeinigt. Mit seiner späteren Partnerin habe er von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht für den Sohn vereinbart. Dabei sei es auch nach der Trennung geblieben. Da fragt sich, ob nicht gerade seine eigene Geschichte der beste Beweis dafür ist, dass auch unter dem geltenden Recht eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Hasler verneint. Hätte es das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall schon damals gegeben, dann hätte er sich die gerichtlichen Auseinandersetzungen sparen können. Scheidungskämpfe werde es zwar auch in Zukunft geben. Machtkämpfe um die Kinder könnten aber mit dem gemeinsamen Sorgerecht verhindert werden- davon ist Bernhard Hasler überzeugt.

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