Für ein gemeinsames Sorgerecht

Aus Tages Anzeiger vom 10.7.05

 


In Zukunft sollen im Scheidungsfall beide Elternteile das Sorgerecht für die Kinder erhalten


Das Parlament hat den Bundesrat in einem Postulat aufgefordert zu prüfen, ob das gemeinsame Sorgerecht für Kinder in Scheidungsfällen zum Regelfall werden soll. Der Vorstoss gab Anlass zu zahlreichen Wortmeldungen.

Der Bundesrat soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als Regelfall verwirklicht werden kann. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat mit 136 zu 44 überwiesen.

Der von Reto Wehrli (CVP/SZ) stammende Vorstoss gab am letzten Sessionstag den Anlass zu einer ausgedehnten Debatte mit einem guten Dutzend Wortmeldungen. Wehrli erklärte, das heutige Recht strafe Mütter wie Väter. Gegen den Willen der Frau habe heute ein Mann fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden. Dadurch werde das Risiko eines Kontaktabbruchs zum Nachteil der Kinder erhöht.

In Deutschland, Dänemark, Frankreich und Grossbritannien würden mit dem gemeinsamen Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht. Laut einer deutschen Studie sei es geeigneter als die alleinige Sorge um Kommunikation, Kooperation und Informationssaustausch der Eltern über ihre Kinder positiv zu beeinflussen.


Widerstand bei der SP
Eine Mehrheit der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita Thanei (SP/ZH). Das geltende Recht, wonach das gemeinsame Sorgerecht möglich ist, wenn beide Eltern es wollen, genüge. Das gemeinsame Sorgerecht sei nämlich nur möglich, wenn beide Parteien bereit seien, die Kinder zu betreuen und sie auch in der Nähe haben wollten. Mache man das gemeinsame Sorgerecht zur Regel, werde der Kampf um die Kinder dennoch weitergeführt, denn viele Frauen würden vor Gericht erstreiten, den Regelfall aufzulösen.

«Wieso sollte ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht funktioniert?», doppelte Jacqueline Fehr (SP/ZH) nach. Wer glaube, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so akzeptieren würden, täusche sich.

Das Postulat wirke zwar sympathisch, sagte Bea Heim (SP/SO). Das gemeinsame Sorgerecht sei die bestmögliche Lösung, aber nur, wenn von beiden Eltern gewollt und wahrgenommen. Seien sie dazu jedoch nicht in der Lage, könne sie der Staat nicht zwingen. «Den Vätern das Recht, den Müttern die Sorge», dürfe nicht zum Motto werden.


Weder Gewinner noch Verlierer
Barbara Marty Kälin (SP/ZH) sagte, man dürfe Väter nicht aus der Verantwortung ausklinken, wenn die Kommunikation der Partner nicht mehr funktioniere. «Kinder sollen nicht mit Feierabend-Vätern und Vollzeit-Müttern aufwachsen.» Das gemeinsame Sorgerecht schaffe weder Gewinner noch Verlierer, sondern Gleichberechtigung.

Toni Brunner (SVP/SG) bezeichnete es als Ungerechtigkeit, dass bei Widerstand der Mutter das Sorgerecht allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden hat, als jeden Monat zu zahlen, ist er auch nicht motiviert, die Zahlungen zu leisten.»

Justizminister Christoph Blocher erklärte sich zur Annahme des Postulates bereit. Wenn Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen Sorgerecht am besten gedient sei, «lässt dies zumindest Zweifel zu, ob die heutige Regelung gut ist». Es wäre geradezu «fahrlässig», diese Studien nicht zur Kenntnis zu nehmen, sagte Blocher. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, ob sich eine Gesetzesänderung allenfalls aufdränge. (sbm/sda)

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