In Zukunft sollen im
Scheidungsfall beide Elternteile das Sorgerecht für die Kinder
erhalten
Das Parlament hat den Bundesrat
in einem Postulat aufgefordert zu prüfen, ob das gemeinsame
Sorgerecht für Kinder in Scheidungsfällen zum Regelfall werden
soll. Der Vorstoss gab Anlass zu zahlreichen Wortmeldungen.
Der Bundesrat soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr
verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder
als Regelfall verwirklicht werden kann. Der Nationalrat hat
ein entsprechendes Postulat mit 136 zu 44 überwiesen.
Der von Reto Wehrli (CVP/SZ)
stammende Vorstoss gab am letzten Sessionstag den Anlass zu
einer ausgedehnten Debatte mit einem guten Dutzend
Wortmeldungen. Wehrli erklärte, das heutige Recht strafe
Mütter wie Väter. Gegen den Willen der Frau habe heute ein
Mann fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu
werden. Dadurch werde das Risiko eines Kontaktabbruchs zum
Nachteil der Kinder erhöht.
In Deutschland, Dänemark,
Frankreich und Grossbritannien würden mit dem gemeinsamen
Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht. Laut einer deutschen
Studie sei es geeigneter als die alleinige Sorge um
Kommunikation, Kooperation und Informationssaustausch der
Eltern über ihre Kinder positiv zu beeinflussen.
Widerstand bei der SP
Eine Mehrheit der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die
Männer, die jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig
sein», sagte Anita Thanei (SP/ZH). Das geltende Recht, wonach
das gemeinsame Sorgerecht möglich ist, wenn beide Eltern es
wollen, genüge. Das gemeinsame Sorgerecht sei nämlich nur
möglich, wenn beide Parteien bereit seien, die Kinder zu
betreuen und sie auch in der Nähe haben wollten. Mache man das
gemeinsame Sorgerecht zur Regel, werde der Kampf um die Kinder
dennoch weitergeführt, denn viele Frauen würden vor Gericht
erstreiten, den Regelfall aufzulösen.
«Wieso sollte ausgerechnet nach
der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht
funktioniert?», doppelte Jacqueline Fehr (SP/ZH) nach. Wer
glaube, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so
akzeptieren würden, täusche sich.
Das Postulat wirke zwar
sympathisch, sagte Bea Heim (SP/SO). Das gemeinsame Sorgerecht
sei die bestmögliche Lösung, aber nur, wenn von beiden Eltern
gewollt und wahrgenommen. Seien sie dazu jedoch nicht in der
Lage, könne sie der Staat nicht zwingen. «Den Vätern das
Recht, den Müttern die Sorge», dürfe nicht zum Motto werden.
Weder Gewinner noch Verlierer
Barbara Marty Kälin (SP/ZH) sagte, man dürfe Väter nicht
aus der Verantwortung ausklinken, wenn die Kommunikation der
Partner nicht mehr funktioniere. «Kinder sollen nicht mit
Feierabend-Vätern und Vollzeit-Müttern aufwachsen.» Das
gemeinsame Sorgerecht schaffe weder Gewinner noch Verlierer,
sondern Gleichberechtigung.
Toni Brunner (SVP/SG)
bezeichnete es als Ungerechtigkeit, dass bei Widerstand der
Mutter das Sorgerecht allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater
nichts zu melden hat, als jeden Monat zu zahlen, ist er auch
nicht motiviert, die Zahlungen zu leisten.»
Justizminister Christoph
Blocher erklärte sich zur Annahme des Postulates bereit. Wenn
Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen
Sorgerecht am besten gedient sei, «lässt dies zumindest
Zweifel zu, ob die heutige Regelung gut ist». Es wäre geradezu
«fahrlässig», diese Studien nicht zur Kenntnis zu nehmen,
sagte Blocher. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, ob sich
eine Gesetzesänderung allenfalls aufdränge. (sbm/sda)
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