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Scheidung: Kinder ab sechs müssen befragt werden |
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Aus Saldo Nr. 13/05 |
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Scheidungsrichter müssen Kinder ab dem sechsten Altersjahr anhören, bevor das Gericht über ihre Zukunft entscheidet. Diesen Grundsatzentscheid fällte das Bundesgericht. Im konkreten Fall wurden bei einer
Scheidung im Jahr 1999 die zwei Töchter dem Vater zugesprochen. Die Mutter
hatte damals ein Drogenproblem. Bundesgericht, Urteil 5C.63/2005 vom 1.Juni 2005 |