Scheidung: Kinder ab sechs müssen befragt werden

Aus Saldo Nr. 13/05

 

Scheidungsrichter müssen Kinder ab dem sechsten Altersjahr anhören, bevor das Gericht über ihre Zukunft entscheidet. Diesen Grundsatzentscheid fällte das Bundesgericht.

Im konkreten Fall wurden bei einer Scheidung im Jahr 1999 die zwei Töchter dem Vater zugesprochen. Die Mutter hatte damals ein Drogenproblem.
Im Jahr 2002 verlangte die Frau die Zuteilung der Töchter. Das Obergericht wies die Klage ab, ohne die Kinder anzuhören. Es muss nun die beiden anhören und neu entscheiden.

Bundesgericht, Urteil 5C.63/2005 vom 1.Juni 2005

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