Kurze Ehe - keine Alimente

Aus K-Tipp Nr. 14 / 2005

 

Eine 62-jährige geschiedene Frau heiratete einen gleichaltrigen Mann. Dadurch verlor die Frau die unbefristete Unterhaltsrente, die sie von ihrem ersten Mann erhielt.

Nach 18 Monaten wurde die Ehe schon wieder geschieden. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Frau erhält vom zweiten Ehegatten keine Unterhaltsrente (sie hatte 1800 Franken gefordert).

Grund: Während der sehr kurzen Ehedauer erlitt die 62-jährige Frau keine "lebensprägenden" Nachteile, wie sie bei jungen Frauen häufig sind, die für die Kinderbetreuung jahrelang auf einen Job verzichten. Anders wäre es nur, wenn der zweite Mann der Frau vor der Heirat zugesichert hätte, sie müsse sich in Zukunft keine finanzielle Sorgen mehr machen; eine solche Zusicherung lag aber nicht vor.

Bundesgericht, Urteil 5C.49/2005 vom 23.6.2005

Zurück