Besuchsrecht darf nicht willkürlich verweigert werden

Aus Saldo Nr. 10/05 

Das Besuchsrecht darf nicht einfach aufgrund einer möglichen Entführungsgefahr verweigert werden. Dafür ist der persönliche Kontakt zwischen Kind und beiden Elternteilen zu wichtig. Das Bundesgericht gab einem Vater recht, der sich gegen den vollständigen Entzug des Besuchsrechtes gewehrt hatte. Es verlangt, dass andere Massnahmen wie ein begleitetes Besuchsrecht oder eine Passsperre geprüft werden, bevor das Besuchsrecht generell gestrichen wird.

Bundesgericht, Urteil 5P.369/2004 vom 24.11.2004

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