Kann ich mehr Alimente verlangen?

Aus Saldo Nr. 9/05 (st)

Die Alimente meines Ex-Mannes reichen aus zum Leben, erlauben aber keine Extras. Seit seiner kürzlichen Beförderung verdient er viel mehr als bei der Scheidung vor 3 Jahren. Habe ich nun Anspruch auf höhere Unterhaltsbeiträge?

Nein. Nach einem rechtskräftigen Scheidungsurteil können Sie eine Erhöhung der Alimente nur durchsetzen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens dürfen seit dem Gerichtsentscheid nicht mehr als fünf Jahre vergangen sein. Zweitens muss im Scheidungsurteil festgehalten sein, dass die damals festgesetzten Alimente für ihren Unterhalt nicht ausreichen.
In ihrem Scheidungsurteil ist dies aber nicht erwähnt. Die Unterhaltsbeiträge decken demnach ihren Lebensbedarf. Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf höhere Alimente.

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