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Kann ich mehr Alimente verlangen? |
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Aus Saldo Nr. 9/05 (st) |
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Die Alimente meines Ex-Mannes reichen aus zum Leben, erlauben aber keine Extras. Seit seiner kürzlichen Beförderung verdient er viel mehr als bei der Scheidung vor 3 Jahren. Habe ich nun Anspruch auf höhere Unterhaltsbeiträge?
Nein. Nach einem
rechtskräftigen Scheidungsurteil können Sie eine Erhöhung der Alimente nur
durchsetzen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens dürfen seit
dem Gerichtsentscheid nicht mehr als fünf Jahre vergangen sein. Zweitens
muss im Scheidungsurteil festgehalten sein, dass die damals festgesetzten
Alimente für ihren Unterhalt nicht ausreichen. |