Darf die Exfrau beim Ferienziel mitreden?

Aus K-Tipp Nr. 12/05 (st)

Ich bin geschieden und habe meine beiden Töchter (11 und 13 Jahre) jedes zweite Wochenende bei mir. Mein Besuchsrecht umfasst auch 3 Wochen Ferien im Jahr. Diesen Sommer möchten wir gemeinsame Ferien in einem Familienhotel in Tunesien verbringen. Doch nun stellt sich meine Exfrau quer: Tunesien sei gefährlich und kein Ferienland für Kinder. Auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, bin ich der Ansicht, dass ich beim Besuchsrecht selber bestimmen kann.
Kann sie sich gegen unseren Ferienplan stellen?

Nein.

Im Rahmen ihres Besuchsrechts können Sie selber entscheiden, wie und wo Sie die gemeinsame Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten. Natürlich steht das Kindswohl an erster Stelle. Kinder dürfen durch die Aktivitäten nicht überfordert oder gefährdet werden. Und ihre Wünsche sind je nach Alter zu beachten und in die (Ferien-) Entscheidung einzubeziehen.
Bei Ihnen sind diese Voraussetzungen gegeben: Ihre Töchter freuen sich auf die Zeit, Badeferien in Tunesien sind nicht gefährlich, und im Familienhotel gibt es bestimmt noch andere Kinder im gleichen Alter.
Die Mutter muss sich also mit der geplanten Feriendestination abfinden; sie sollte die Töchter motivieren und ihnen bei den Reisevorbereitungen helfen. Anders ausgedrückt: Der Streit der Eltern sollte sich nicht über die Scheidung hinweg fortsetzen und auf Kosten der Kinder entladen. Denn es ist wichtig, dass die Kinder nach der Scheidung zu beiden Elternteilen einen persönlichen und nahen Kontakt pflegen können. Dafür sind Ferien besonders geeignet.
Tipps für Väter in solchen Situationen: Informieren Sie die Mutter (in diesem Falle die alleinig Erziehungsberechtigte) umfassend über ihre Ferienpläne und geben Sie die Adresse und Telefonnummer des Hotels bekannt.
Und planen Sie keine Ferien in Ländern, von denen das Eidgenösische Departement für auswärtige Angelebenheiten warnt. Angaben dazu finden Sie im Web unter www.eda.admin.ch (Rubrik "Reisehinweise").

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