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Darf die Exfrau beim Ferienziel mitreden? |
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Aus K-Tipp Nr. 12/05 (st) |
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Ich bin geschieden und habe meine beiden Töchter (11
und 13 Jahre) jedes zweite Wochenende bei mir. Mein Besuchsrecht umfasst
auch 3 Wochen Ferien im Jahr. Diesen Sommer möchten wir gemeinsame Ferien
in einem Familienhotel in Tunesien verbringen. Doch nun stellt sich meine
Exfrau quer: Tunesien sei gefährlich und kein Ferienland für Kinder. Auch
wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, bin ich der Ansicht, dass ich beim
Besuchsrecht selber bestimmen kann. Nein.
Im Rahmen ihres Besuchsrechts können Sie selber
entscheiden, wie und wo Sie die gemeinsame Zeit mit ihren Kindern
verbringen möchten. Natürlich steht das Kindswohl an erster Stelle. Kinder
dürfen durch die Aktivitäten nicht überfordert oder gefährdet werden. Und
ihre Wünsche sind je nach Alter zu beachten und in die (Ferien-)
Entscheidung einzubeziehen. |